Eine 26 Jahre alte Frau hatte die Schwangerschaft vor dem Vater des Kindes und ihrem Umfeld geheim gehalten. Als das Kind zur Welt kam, warf sie es aus dem Fenster. Sie muss deshalb ins Gefängnis.
Weil sie ihr Neugeborenes nach der Geburt aus dem Fenster im dritten Stock geworfen und so getötet hat, ist eine 26-Jährige vom Landgericht Schwerin zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter sagte am Freitag, die junge Mutter habe sich zwar durch die Geburt in einer Ausnahmesituation befunden, sie sei aber nicht erheblich vermindert steuerungsfähig gewesen. Auch eine Affekthandlung schloss er aus. Die Frau wurde wegen Totschlags verurteilt.
Eine Obduktion hatte ergeben, dass das frisch geborene Mädchen lebensfähig zur Welt gekommen und infolge des Sturzes an schweren Kopfverletzungen gestorben war. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Altenpflegehelferin gewusst, dass sie schwanger war. Doch ihre Unabhängigkeit sei ihr wichtig gewesen, für das Kind habe es „keine innere Akzeptanz“ bei ihr gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Robert Piepel in der Urteilsbegründung.
Mutter verheimlichte ihre Schwangerschaft
In den Monaten vor der Geburt habe sie ihre deutliche Gewichtszunahme auf Medikamente geschoben, die sie einnehmen musste. Damit manipulierte sie sowohl ihren Lebensgefährten, den Vater des Kinds, als auch Bekannte und Kollegen. Selbst als ihr Freund kurz vor der Geburt einen Notarzt holen wollte, weil sie schwere Schmerzen hatte, wimmelte sie ihn ab.
Nach Erkenntnissen des Gerichts brachte die Angeklagte das Baby im Badezimmer der Wohnung ihres Lebensgefährten nachts zur Welt und erkannte, dass es lebte. Sie warf es demnach aus dem Fenster, bevor es schrie, damit ihr Lebensgefährte nichts von der Geburt erfahren sollte. Das tote Baby wurde am nächsten Morgen von einem Nachbarn im Hinterhof des Hauses gefunden. Er verständigte einen Notarzt.
Verteidigung will Urteil anfechten
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung wollte einen Freispruch. Der Prozess habe die Behauptung der Angeklagten nicht widerlegt, dass ihrer Meinung nach das Kind tot geboren worden sei, teilte die Verteidigung mit. Der Anwalt der Frau kündigte daher noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Die Öffentlichkeit war von dem Prozess – mit Ausnahme der Urteilsverkündung – ausgeschlossen, weil während des Prozesses umfangreiche Details aus dem Intimleben der Angeklagten sowie zu ihrem Gesundheitszustand zur Sprache kommen sollten, wie der Vorsitzende Richter noch vor der Verlesung der Anklage sagte.