Ab jetzt nur noch 3 Monate gültig: Der Genesenennachweis. Foto: Janet Worg / shutterstock.com

Seit dem 15.01.2022 ist der Genesenenstatus nur noch maximal 3 Monate gültig. So steht es in den aktuellen Vorgaben des RKIs. Aber gilt die Regel auch rückwirkend? Wir klären auf.

Während schon länger über die Dauer des Immunschutzes nach einer Corona-Schutzimpfung diskutiert worden war, hat sich im Hinblick auf den Genesenenstatus lange nichts geändert. Seit letztem Samstag gilt der Status aber nur noch maximal 90 Tage. Gerechnet wird zwar ab dem Zeitpunkt der Testabnahme, gültig wird der Status jedoch erst 28 Tage später. Faktisch haben Genesene den Status also nur noch für 62 Tage inne. Danach benötigen sie eine Impfung, um von denselben Freiheiten wie zuvor zu profitieren. Nun kommt die Verkürzung des Genesenenstatus für viele überraschend. Insbesondere für Personen, die schon seit längerer Zeit als genesen gelten, würde die Verkürzung ein abruptes Ende des Status bedeuten.

Aber gilt die Verkürzung wirklich rückwirkend?

Die verkürzte Dauer des Genesenenstatus ist Teil der Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022. Die geänderten Verordnungen gelten ab sofort für alle. Rückwirkend betrachtet verlieren damit sämtliche Genesenenzertifikate, die schon älter als 3 Monate sind, sofort ihre Gültigkeit.

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