Im Wimsheimer Rathaus wurde die gewerbliche Erweiterung der Frima Hafner vom Gemeinderat beschlossen. Foto: Andreas Gorr

Wimsheim schafft Baurecht für die gewerbliche Erweiterung der Firma Hafner. Vor einem Jahrzehnt war die Ansiedlung des Pforzheimer Unternehmens im Ort hochumstritten.

Hat die Ansiedlung der Goldscheideanstalt C. Hafner vor rund zehn Jahren die kleine Heckengäugemeinde fast zerrissen, beunruhigt eine mögliche bauliche Erweiterung der Firma im Gebiet Breitloh-West II heute die Gemüter so gut wie nicht mehr. Denn ein damals umstrittener Betriebszweig ist in Wimsheim längst vom Tisch: das Einschmelzen und Recyceln von Edelmetallabfällen samt Gekrätz-Veraschung.

Um der Firma dies zu ermöglichen, hatte die Gemeinde den Bebauungsplan Breitloh-West II für ein eingeschränktes Industriegebiet aufgestellt, der 2014 in Kraft trat, woraufhin sich die Firma 2015 auf einem Teil des von ihr erworbenen 5,6 Hektar großen Geländes ansiedelte. Nach einer Normenkontrollklage wurde der Bebauungsplan jedoch 2017 vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für unwirksam erklärt.

Jede industrietypische Nutzung soll ausgeschlossen werden

Um der Firma mittel- bis langfristig eine weitere Bebauung zu ermöglichen, nimmt die Gemeinde nun einen neuen Anlauf für einen Bebauungsplan Breitloh-West II und zwar ausdrücklich mit den Festsetzungen für ein Gewerbegebiet, wie es bei der Aufstellung im vergangenen Jahr vom Gemeinderat beschlossen worden war. Jede mögliche industrietypische Nutzung soll damit ausgeschlossen werden. Doch die grundsätzliche Konzeption des Bebauungsplans werde im Wesentlichen – bis auf die Art der baulichen Nutzung – beibehalten, hieß es dazu. Das soll auch für Festsetzungen wie die Grund- und Geschossflächenzahl sowie die Gebäudehöhe gelten. Ebenso soll die Waldfläche am westlichen und südlichen Rand erhalten bleiben.

Zum Bebauungsplan legten die Planer wieder umfangreiche Gutachten zum Umwelt- und Artenschutz vor. Dabei tauchte sie wieder auf – die besonders streng geschützte Zauneidechse, die schon vor Jahren ein Thema in diesem Gebiet war. Aufgeschüttete Erdwälle im Süden, Nordwesten und Osten des Plangebiets, die Schotterfläche südlich des Parkplatzes und die Natursteinmauern im Osten des Plangebiets bieten laut dem Gutachten „essenzielle Habitatelemente des Jahreszyklus von Reptilien“. So seien denn auch im Oktober 2022 drei Zauneidechsen im Bereich des Erdwalls entlang der Betriebseinfahrt im Osten des Plangebiets gesichtet worden. Im Falle von Baumaßnahmen bedeutet dies, dass für die Tierchen vorher vor Ort ein nachweisbar funktionierender Ersatzlebensraum geschaffen werden muss, in den sie dann artgerecht umgesiedelt werden.

Fast 500 Seiten umfassender Entwurfstext

Doch zunächst hat die Firma andere Pläne für den bisher unbebauten Teil ihres Grundstücks. Denn sie hat ein Baugesuch eingereicht für eine großflächige Photovoltaik-Anlage auf der neben ihren bereits bestehenden Gebäuden angrenzenden Freifläche sowie auf dem Dach der Sicherheitszentrale. Der Gemeinderat stimmte dem Baugesuch ohne weitere Diskussion zu. Lediglich Beate Lämmle-Koziollek (Wimsheim.Miteinander) enthielt sich der Stimme. Sie hatte gleich zu Beginn der Beratung über den Bebauungsplan eine Vertagung beantragt, weil sie sich außerstande gesehen habe, den fast 500 Seiten umfassenden Entwurfstext, der laut Bürgermeister Mario Weisbrich seit einer Woche im Ratsinfosystem der Gemeinde einsehbar war, durchzulesen, wie sie sagte. Mit ihr stimmte nur ihr Fraktionskollege Roland Holz. Die beiden Gemeinderäte der Liste Bürgerinitiative, die damals in der Folge der heftigen Proteste gegen die Pläne der Firma Hafner überhaupt erst in den Gemeinderat gewählt wurde, enthielten sich hingegen in Sachen Vertagung der Stimme und votierten sowohl für den Entwurf des Bebauungsplans als auch für das Baugesuch.

Der Entwurf des Bebauungsplans samt Umweltbericht wird nun öffentlich ausgelegt und kann über den vorgeschriebenen Vier-Wochen-Zeitraum hinaus während der gesamten Sommerferien im Rathaus eingesehen werden. Er steht auch auf der Homepage der Gemeinde.