Das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) ist federführend beim Heizungsgesetz. Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Ampel-Koalition will in dieser Woche das Heizungsgesetz durch den Bundestag bringen. Am Montag gab es eine Sachverständigenanhörung dazu. Dabei fiel eine Leerstelle auf.

Der Countdown für das Gebäudeenergiegesetz läuft. Noch in dieser Woche soll das Gesetz den Bundestag passieren, so sieht es der Plan von SPD, Grünen und FDP vor. Ein Schritt auf dem Weg dahin war die Expertenanhörung am Montag im Bundestag. Im Sitzungssaal E.200 waren 14 Sachverständige eingeladen, um ihre Meinung zum Gesetz mitzuteilen.

Der Ausschuss-Vorsitzende Klaus Ernst von der Linkspartei sagte zum Auftakt der Anhörung: „Ich hoffe – ich sage das jetzt ironisch – Sie hatten genug Zeit für die Vorbereitung.“ Denn erst Freitagmittag hatte die Koalition den fertigen Gesetzestext verschickt. Bis Montagmorgen mussten die Abgeordneten und die eingeladenen Sachverständigen das 111-Seiten-Dokument lesen und sich eine Meinung dazu bilden.

Schon in den Eingangsstatements fiel auf, dass die meisten der Sachverständigen sich recht zufrieden mit dem Gesetzentwurf zeigten. Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sagte: „Herzlichen Dank für diese politische Einigung.“ Sie lobte „sehr gute Verbesserungen in den Details“, etwa die Verzahnung des Gesetzes mit der Wärmewende. Denn in Bestandsgebäuden werden die Beschlüsse erst wirksam, wenn die Kommune eine Wärmeplanung abgeschlossen hat.

Die Kopplung von Heizungsgesetz und Wärmeplanung lobte auch Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie mahnte jedoch an, dass Menschen, die eine neue Heizung einbauen, richtig beraten werden müssen. „Energieberatung ist das richtige Mittel, um Verbraucher vor Kostenfallen zu schützen“, sagte sie. Eine solche Beratung ist künftig verpflichtend, wenn man sich eine Öl- oder Gasheizung einbauen lassen will.

Heizungsindustrie kritisiert Debatte um das Heizungsgesetz

Zufrieden zeigten sich auch die Vertreter der Mieterverbände. Besonders dass die Kosten für die Heizungsmodernisierung nur bis maximal 50 Cent pro Quadratmeter auf die Mieter umgelegt werden können, wurde begrüßt.

Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, beklagte die Debatte zu dem Gesetz. „Die verkorkste Kommunikation vom Gebäudeenergiegesetz hat zu massiver Verunsicherung bei Verbrauchern und auch in der Heizungsindustrie geführt.“ Am grundsätzlichsten in seiner Kritik wurde Kai Warnecke vom Eigentümerverband Haus & Grund. „Das Gesetz sollte erst dann beschlossen werden, wenn Wärmeplanung abgeschlossen ist.“ Nach Lage der Dinge wäre das erst 2028 soweit.

Kritisiert wurde auch das Verfahren. Kerstin Andreae vom BDEW sagte: „Das Verfahren hat am Vertrauen genagt.“ Abgeordnete der Koalition gaben sich selbstkritisch. Daniel Föst (FDP) sagte: „Das darf sich nicht wiederholen.“

Andreas Jung (CDU), Sprecher für Energie- und Klimapolitik der Union, sagte zum Gesetzverfahren: „Es ist klar, das geht diese Woche nicht. Eine solide Beratung ist nicht möglich.“ SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz hielt dagegen, man brauche Planungssicherheit. Am 1. Januar 2024 soll das Gesetz in Kraft treten.

In der Regel verlaufen diese Bundestagsanhörungen nach demselben Muster. Jede Partei lädt sich Experten ein, die dann mit ihren Ausführungen die eigene Position stützen. Gerade vor diesem Hintergrund gab es ein interessantes Detail: Ziel des Heizungsgesetz war ursprünglich ja der Klimaschutz – doch ein Sachverständiger eines Umweltverbandes wurde am Montag nicht befragt. Offenbar hatten auch die Grünen niemanden eingeladen. Zu den Gründen kann man nur spekulieren. Womöglich liegt es daran, dass Umweltschützer den vorliegenden Gesetzentwurf scharf kritisieren.

Die Anhörung dürfte im Übrigen keine Auswirkungen mehr auf das Gesetz haben. Vertreter der Koalition sagten, Änderungen am Gesetzestext werde es nicht geben. Doch damit ist die Debatte noch nicht vorbei, wie es der Ausschussvorsitzende Klaus Ernst zum Ende der Sitzung ausdrückte. Am Mittwoch soll der Ausschuss das Gesetz verabschieden, dann könnte der Bundestag es am Donnerstag oder Freitag beschließen. Ernst sagte: „Es gibt noch einen großen Berg von Arbeit.“