Im Blühenden Barock darf Boot gefahren werden, auf dem Monrepos-See liegen die Tret- und Ruderboote weiter auf dem Trockenen. Der Bootsverleiher ist sauer und enttäuscht.
Ludwigsburg - Thomas Leitz versteht die Welt nicht mehr. Im Blühenden Barock drehen die Boote im Märchengarten seit der Wiedereröffnung am 28. April munter wieder ihre Runden, seine Boote, die normalerweise über den Monrepos-See schippern, liegen hingegen weiter auf dem Trockenen. Obwohl er sie jederzeit innerhalb von drei Stunden aus dem Winterlager holen und zu Wasser lassen könnte. Wenn er denn dürfte. Aber das wird Leitz wohl vorerst nicht. Denn sowohl das Landratsamt Ludwigsburg als auch das Sozialministerium machen dem 54-Jährigen wenig Hoffnung.
Die Bundesnotbremse regelt, dass Freizeiteinrichtungen nicht öffnen dürfen, wenn die 7-Tages-Inzidenz bei mehr als 100 liegt. „Eine ausnahmsweise Öffnung mit angemessenem Schutz- und Hygienekonzept oder ausschließlich für Kunden mit Schnelltestung ist für Freizeiteinrichtungen nicht vorgesehen“, betont Andreas Fritz, der Pressesprecher des zuständigen Landratsamtes Ludwigsburg. Bei zoologischen oder botanischen Gärten wie dem Blühenden Barock sei das anders.
Kritik an Ungleichbehandlung
Und genau das ärgert Thomas Leitz. Nicht aus Neid, sondern aus Unverständnis. „Ich bin über die Öffnung des Blühenden Barocks erfreut, aber ich frage mich, warum Bootfahren im Märchengarten, wo die Menschen von überall her kommen und dann auch in Schlangen anstehen, möglich ist und mein Bootsverleih geschlossen bleiben soll. Ich empfinde das als Ungleichbehandlung.“
In einem Brief an Landrat Dietmar Allgaier hat er seine Situation geschildert und gebeten, eine Ausnahmegenehmigung zu veranlassen. Das im ersten Lockdown von ihm erstellte Hygienekonzept habe sich bewährt, betont Thomas Leitz. Es gilt Maskenpflicht bei Kunden und Mitarbeitern, es gibt einen separaten Ein- und Ausgang, der Kassenbereich ist mit einer Plexiglasscheibe geschützt, die gesamte Treppe ist abgesperrt, damit sich dort keine Besucher niederlassen, auf dem Steg darf man sich nur beim Ein- und Aussteigen aufhalten.
Finanzieller Druck steigt
Vor einem Jahr sah die Welt noch bunter aus für Thomas Leitz. Am 18. Mai 2020 hatte der Freiberger, der den Bootsverleih seit dem Jahr 1999 betreibt, seine 32 Boote zu Wasser lassen dürfen. „Die Menschen konnten nicht groß in den Urlaub und waren sehr dankbar, dass sie mal eine halbe oder ganze Stunde auf den See konnten“, erzählt er. „Und ich konnte wirtschaftlich überleben.“
Die Situation belastet den 54-Jährigen – und bringt ihn in finanziellen Druck. „Ich muss zwischen März und Oktober mein Geld verdienen und bezahle ja auch weiterhin Pacht. Die 7500 Euro Neustarthilfe, die ich über sechs Monate hinweg bekommen habe, reichen aber nicht mal für die Pacht und die Rentenversicherung und ich bekomme einfach keine Perspektive aufgezeigt.“
Öffnung würde Menschen anlocken
Die kann auch der Erste Landesbeamte Jürgen Vogt derzeit nicht bieten. Man hoffe, mit zunehmendem Impfstoff und zurückgehenden Infektionszahlen, dass Leitz den Verleih in absehbarer Zeit wieder öffnen könne, schreibt er in einer E-Mail an den Bootsverleiher. Das Blühende Barock habe den Charakter einer weitläufigen Parkanlage. Anders als am Monrepos gebe es dort Zugangsbeschränkungen für das Gelände, die Besucherzahl sei limitiert. Das Gelände Monrepos habe hingegen keinen geregelten Zugang und die Öffnung des Bootsverleihs würde als weiterer Anziehungspunkt den „Tourismus zu dieser schönen Anlage“ hin fördern, ist Vogt überzeugt. Doch aufgrund der derzeit geltenden Notbremse müssten Menschenansammlungen reduziert und eben solche Anziehungspunkte vermieden werden.
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Dass die Öffnung des Verleihs noch mehr Menschen auf das 150 Hektar große Parkgelände der Domäne Monrepos locken würde, glaubt Rainer Setzer, Teamleiter Betriebsliegenschaften der Hofkammer des Hauses Württemberg, der die Anlage gehört, nicht. „Ich bin sogar der Meinung, dass es die Situation hier auf dem Areal vor allem an den Wochenenden etwas entzerren würde, wenn ein Teil der Leute eine Weile auf dem See unterwegs sein könnten.“ Bislang habe sich das Haus Württemberg noch nicht eingeschaltet und sich für eine Öffnung des Bootsverleihs eingesetzt, so Setzer, doch das wolle man jetzt tun.
Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick an den Bodensee. In Überlingen haben die örtlichen Bootsverleiher seit April geöffnet. Nicht, weil der See größer ist als der in Ludwigsburg, sondern weil die Stadt – entgegen der Auffassung des Landratsamtes Friedrichshafen – der Meinung ist, dass Bootfahren nicht nur in die Kategorie Freizeiteinrichtung fällt, sondern vielmehr eine sportliche Betätigung darstellt – dazuhin im Freien, wie die Mitarbeiterin der Pressestelle betont. „Was aus Infektionsschutzgründen machbar ist, wollen wir auch erlauben.“ Verordnungskonform dürfen auf ein Boot aber nur ein Haushalt plus eine weitere Person.