Wird der Fall um den angezündeten Obdachlosen in Berlin neu verhandelt? Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft hat nach der Verurteilung eines 21-Jährigen wegen der Feuerattacke auf einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof Revision eingelegt. Nun soll der Bundesgerichtshof das Urteil rechtlich überprüfen

Berlin - Nach der Verurteilung eines 21-Jährigen wegen der Feuerattacke auf einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof solle das Urteil rechtlich überprüfen, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Martin Steltner am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Berliner Landgericht hatte den Haupttäter vergangene Woche wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wollte hingegen ein Urteil wegen versuchten Mordes erreichen und verlangte eine Haftstrafe von vier Jahren. Dem folgte das Gericht nicht. Die Attacke am Weihnachtsabend 2016 hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Sechs Mitangeklagte waren wegen Beihilfe oder unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen oder Arrest verurteilt worden. Den Flüchtlingen aus Syrien und Libyen war vorgeworfen worden, den Obdachlosen auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet zu haben. Fahrgäste löschten die Flammen, der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Die Angeklagten hatten im Prozess einen Tötungsversuch zurückgewiesen.