Rote Plaketten müssen draußen bleiben Foto: dpa

Von 1. Juli an strengere Vorschriften - Bisher 549 Genehmigungen für Autos mit roter Plakette.

Stuttgart - Die Gnadenfrist für Autos mit roter Umweltplakette läuft ab. Von den 5063 Kfz dieser Art, die am 25. Mai allein in der Landeshauptstadt zugelassen waren, dürfen nach jetzigem Stand vom 1. Juli an nur 549 mit befristeten Ausnahmegenehmigungen fahren. Dann gelten in der Umweltzone Stuttgart neue Regeln.

Tausende von Kfz-Haltern allein aus Stuttgart schweben von 1. Juli an in akuter Gefahr, bestraft zu werden. Rund 4500 Autos mit roter Plakette, die in Stuttgart zugelassen sind, können nach bisherigem Stand nicht mit Ausnahmegenehmigungen rechnen, sagt Rolf Maier-Geißer vom Ordnungsamt.

Wenn man davon großzügig 1500 abziehe, weil die Wagen beispielsweise von Studenten in anderen Städten gefahren werden oder von Behinderten, würden immer noch 3000 Fahrzeuge übrig bleiben, deren Halter Probleme bekommen könnten. Nämlich dann, wenn sie den Wagen trotz erweiterter Fahrverbote zum Schutz der Luft vor schädlichen Abgasen in der Umweltzone bewegen und die Ordnungshüter nach einer kurzen Toleranzphase genauer hinschauen.

Mancher Autofahrer könnte vielleicht ja geneigt sein, zumindest zu Beginn des neuen Fahrverbots eine kleine Strafe in Kauf zu nehmen. "Doch die Strafen können sich schnell summieren", warnt Maier-Geißer, der Abteilungsleiter Straßenrecht im Ordnungsamt. Sogar wer an einem einzigen Tag mehr als einmal ertappt wird, bekommt keinen Kredit. Die Strafe, die für den Verstoß vorgesehen ist, ein Strafpunkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro, ist dann mehrfach fällig. Ein Umstand, der so manchem Autofahrer vielleicht gar nicht klar ist.