Wolfang Schwackenberg ist Fachanwalt für Familienrecht. Er saß in einem Arbeitskreis des Bundesjustizministeriums zur Reform des Abstammungsrechts. Foto: privat

Viele Familienformen sind rechtlich nicht vorgesehen – zum Beispiel, wenn zwei Schwule und eine Frau zu dritt ein Kind aufziehen. Was sich am Abstammungsrecht ändern muss, sagt Familienanwalt Wolfgang Schwackenberg im Interview.

Stuttgart - Seit 2017 gilt die Ehe für alle. Doch wenn lesbische Paare ein Kind erwarten, endet die rechtliche Gleichstellung. Denn zwei Mütter als Eltern sieht das Gesetz nicht vor. Gesa Teichert-Akkermann und ihre Frau Verena Akkermann fordern, dass sie beide als Mütter anerkannt werden. In einigen Tagen kommt ihr Kind zur Welt. Die ganze Geschichte der Akkermanns lesen Sie hier. Auch anderen Familienkonstellationen wird das Gesetz derzeit nicht gerecht. Der Fachanwalt für Familienrecht Wolfgang Schwackenberg sagt im Interview, was sich aus seiner Sicht ändern müsste – und was gleich bleiben sollte.