Südwest-AOK-Chef Johannes Bauernfeind sieht erhebliche Vorteile für Patienten durch die Digitalstrategie der EU. Foto: picture alliance/dpa/AOK Baden-Württemberg/Thomas Kienzle

Mit einer neuen Verordnung will die EU einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten schaffen.

Das EU-Parlament hat am 24. April der Verordnung zur Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten zugestimmt. Die Verordnung soll die Nutzung von Gesundheitsdaten für eine bessere medizinische Versorgung, für Forschung, medizinische Innovation fördern und der Politik präzisere Datengrundlagen zu Verfügung stellen. Austausch und Weiterverwendung von Gesundheitsdaten unter gesicherten Bedingungen sollen intensiviert werden. Beifall für das Vorhaben kommt von den Krankenkassen.

Vorteile für Touristen im Ausland

Der Chef der Südwest-AOK, Johannes Bauernfeind, sagte unserer Zeitung, die Verordnung werde „den Zugang zu Gesundheitsdaten und damit die Versorgung für Millionen von Menschen verbessern“. Die EU-Bürger würden künftig „direkten und unkomplizierten Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten erhalten, egal wo sie sich in der Europäischen Union befinden“. So könnten deutsche Touristen „beispielsweise in Belgien Rezepte einlösen oder einem Arzt in Madrid medizinische Informationen über Vorerkrankungen oder Allergien bereitstellen“.

Bauernfeind lobte auch, dass der europäische Gesundheitsdatenraum neue Perspektiven für die medizinische Forschung“ eröffne, indem er „eine datenschutzkonforme Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten ermöglicht“. Das könne Forschung, Innovation und die öffentliche Gesundheit „maßgeblich voranbringen“, sagte Bauernfeind.

Lob für die deutschen Bemühungen

Der AOK-Vorsitzende begrüßte auch die Bemühungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Bei den im März in Deutschland in Kraft getretenen Digitalgesetzen sei „bereits die Anschlussfähigkeit an den Europäischen Gesundheitsdatenraum mitgedacht“ worden. Die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2025 für alle Versicherten verfügbar sein wird, sei ein „zentrales Element dieser Gesetze“ und werde auch im Rahmen der neuen EU-Verordnung „als wesentlicher Zugangspunkt zu Gesundheitsinformationen dienen.“

Die Verordnung muss nach der Europawahl dem neuen EU-Parlament nochmals zur Abstimmung vorgelegt werden, ehe der EU-Rat formell zustimmen kann.