Regierungskritiker in Warschau demonstrieren für die EU. Foto: AP/Czarek Sokolowski

Der Streit um das 1800 Milliarden schwere Finanzpaket der Europäischen Union ist offenbar beigelegt. Am Kompromiss der deutschen Ratspräsidentschaft gibt es aber auch schon wieder Kritik.

Brüssel - Die deutsche Ratspräsidentschaft hat wohl kurz vor dem Gipfel eine Einigung mit Polen und Ungarn erzielt. Wenn der Kompromiss nicht auf Widerstand bei den anderen Staaten stößt, wäre damit das Veto aus Warschau und Budapest gegen das 1800 Milliarden umfassende Finanzpaket der EU für die Jahre 2021 bis 2027 vom Tisch.

Damit wird immer wahrscheinlicher, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFF) für die Jahre 2021 bis 2027 mit einem Volumen von 1072 Milliarden Euro sowie der Wiederaufbaufonds zum Neustart der Wirtschaft nach der Pandemie mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro pünktlich im nächsten Jahr starten kann. Von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft war bis zur Stunde noch kein Kommentar zu bekommen. Ein hoher EU-Diplomat sagte lediglich: „Wir warten auf die endgültige Bestätigung.“

Rechtsstaatsmechanismus wird nicht angetastet

Wie es aussieht, haben Polen und Ungarn damit im Streit mit den anderen Mitgliedstaaten klein beigegeben. Eigentlich wollten sie mit dem Veto gegen das Finanzpaket den so genannten Rechtsstaatsmechanismus aushebeln. Darunter versteht man das neue, vom damaligen Haushaltskommissar Günther Oettinger (CDU) konstruierte Instrument, dass künftig EU-Staaten, die sich nicht an die demokratischen Werte der Gemeinschaft halten und damit gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, den Zugriff auf Mittel aus dem EU-Haushalt verlieren.

Der Rechtsstaatsmechanismus, auf den sich das Europa-Parlament und die anderen Mitgliedstaaten geeinigt haben, bleibt nach Informationen unserer Zeitung damit unangetastet. Die Möglichkeit, bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder zu streichen, soll aber erst ab 2021 und nicht rückwirkend gelten. Das ist für Polen und Ungarn wichtig, weil gegen sie bereits Rechtsstaatsverfahren laufen. Die Einigung sieht zudem kein Veto für die Mitgliedstaaten vor, wenn die Kommission einem Mitglied den Zugang zu EU-Mitteln streichen will. Es sei vielmehr in der Staatenkammer lediglich eine Aussprache über die Entscheidung vorgesehen. Demnach ist vereinbart, dass ein betroffenes EU-Land gegen die Entscheidung der EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen kann. Solange das höchste europäische Gericht kein Urteil gesprochen hat, dürfe die Kommission den Rechtsstaatsmechanismus nicht anwenden. Da der EuGH mindestens zwei Jahre braucht, um ein Urteil zu fällen, hätte ein betroffenes Land Zeit, um sich auf den Mittelentzug vorzubereiten.

Sparsame Vier zögern noch

Derzeit liegt der Kompromiss noch nicht in schriftlicher Form vor. Es gilt als nicht gesichert, ob die „sparsamen Vier“ – also Österreich, Niederlande, Schweden und Dänemark - zustimmen, die einen möglichst strengen Rechtsstaatsmechanismus wollen. Auch das Europa-Parlament muss vermutlich noch zustimmen.

Der deutsche Europa-Abgeordnete Moritz Körner (FDP) erklärt: „Das Ergebnis ist langfristig eine Niederlage für Orban und Kaczynski.“ Körner kritisiert jedoch Kanzlerin Angela Merkel, die als Vertreterin der EU-Ratspräsidentschaft für den Deal mit Ungarn und Polen verantwortlich ist. Merkel habe „durch eine halbseidene Deklaration den Rechtsstaatsfeinden die Gesichtswahrung ermöglicht“. Er hätte stattdessen eine klare Ansage der Kanzlerin erwartet, „dass Korruption und Autokratie in der EU nicht geduldet werden“. Mit dem Deal lasse Merkel zu, dass Orban bis zur nächsten Parlamentswahl in dem Land „ungeschoren“ davonkomme. Und weiter: „Die Korruptionsregime in Ungarn und Polen sind angezählt.“

Kommission hat bereits Alleingang vorbereitet

Die EU-Kommission hatte bereits einen Alleingang der restlichen 25 EU-Staaten für den Fall vorbereitet, sollten Polen und Ungarn an dem Veto festhalten. In diesem Fall müsste die EU 2021 mit einem Nothaushalt statt mit dem MFF starten. Bei einem Nothaushalt könnten nur Mittel für die wichtigsten Politikbereiche fließen wie etwa für die Landwirtschaft. Darüber hinaus wäre es aber das Ziel, die Auszahlung von 750 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds zu ermöglichen, die den Neustart der Wirtschaft nach der Pandemie anschieben sollen. Es wurde im Vorfeld überlegt, den Wiederaufbaufonds ohne die beiden Quertreiber Polen und Ungarn aufzulegen.