Von Montag an dürfen Gastronomiebetriebe wieder Gäste im Innen- und Außenbereich empfangen – nötig ist aber ein tagesaktueller Coronatest. Foto: dpa/Axel Heimken

Das Warten hat (vorerst) ein Ende: ab Montag gilt die Bundesnotbremse im Rems-Murr-Kreis nicht mehr. Welche Auswirkungen das auf Alltag und Freizeit hat, verraten wir hier.

Rems-Murr-Kreis - Nun ist es offiziell: von kommenden Montag, 31. Mai, an tritt die Bundesnotbremse außer Kraft, weil die Sieben-Tages-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner lag. Zahlreiche Einschränkungen, etwa die Ausgangsbeschränkung, werden deshalb zurückgenommen. Auch dürfen sich ab Montag wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen im privaten oder öffentlichen Raum treffen, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.

Gastronomie darf wieder öffnen

Kosmetik- oder Nagelstudios dürfen ohne vorherige Testpflicht öffnen, allerdings müssen Termine gebucht und eine medizinische Maske getragen werden. Läden wie Modegeschäfte dürfen für einen Kunden oder Kundin pro 40 Quadratmeter Ladenfläche mit Voranmeldung ohne Testkonzept öffnen – oder für zwei Kunden ohne Voranmeldung mit Testkonzept.

Mit einem tagesaktuellen Coronatest, Hygienemaßnahmen sowie Kontaktdokumentation dürfen von Montag an Lehrveranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien sowie Kulturveranstaltungen im Freien mit jeweils bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen dürfen öffnen, ebenso von 6 bis 21 Uhr Gastronomiebetriebe. Innen darf ein Gast pro 2,5 Quadratmeter bewirtet werden.

Erlaubt sind auch wieder Kurse an Volkshochschulen, innen mit bis zu zehn Personen, außen mit bis 20 Personen – ausgenommen sind Tanz- und Sportkurse.

Freizeiteinrichtungen können loslegen

Zoologische und botanische Gärten, Museen, Galerien, Gedenkstätten und Außenbereiche von Schwimmbädern dürfen besucht werden, und zwar von einer Person pro 20 Quadratmeter Fläche. Der Wert gilt auch bei Archiven, Büchereien und Bibliotheken. In Freizeiteinrichtungen wie Minigolfanlagen und Hochseilgärten sind bis zu 20 Personen erlaubt, ebenso gestattet ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport von bis 20 Personen in Sportanlagen im Außenbereich und Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit bis zu 100 Zuschauern. Veranstaltungen zur Religionsausübung sind nun wieder ohne Anmeldung möglich.

Verboten bleibt Gesangs-, Tanz- und Blasunterricht

Öffnen dürfen auch touristische Beherbergungsbetriebe, hier ist alle drei Tage ein negativer Corona-Test erforderlich, Reisebusse und Ausflugsschiffe dürfen mit maximal 50 Prozent Auslastung fahren. Tiersalons und Tierfriseurbetriebe haben die Erlaubnis, für maximal eine Person pro 20 Quadratmeter zu öffnen.

Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten können zum Präsenzunterricht zurückkehren. Auch Nachhilfeunterricht für bis zu zehn Schüler ist erlaubt, allerdings kein Gesangs-, Blas- oder Tanzunterricht.

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