Änderungen bei den Partnermonaten sollen bewirken, dass sich Väter mehr allein in die Familien einbringen. Warum das Gegenteil eintreten könnte – und wie Paare trotzdem weiterhin parallel Elterngeld beziehen können. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Basis-Elterngeld – im Normalfall 65 Prozent des Nettogehaltes, welches man vor der Geburt hatte – gibt es für zwölf Monate. Beteiligen sich beide Partner an der Betreuung, werden zwei weitere Monate Basis-Elterngeld gewährt. Ein beliebtes Modell bei vielen Familien: Die ersten zwölf Lebensmonate nach der Geburt bleibt die Frau mit dem Baby zu Hause und bezieht Basis-Elterngeld. In Monat eins und zwei bleibt parallel und ebenfalls mit Basis-Elterngeld auch der Vater zu Hause und unterstützt. Oder aber er nimmt einen Monat direkt nach der Geburt und einen im zwölften Lebensmonat für einen gemeinsamen Urlaub. Ab April ist das so nicht mehr möglich. Warum das so ist – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Worum genau geht es bei der Änderung der Partnermonate?
Maximal einen Monat dürfen Paare vom ersten April parallel in den ersten zwölf Lebensmonaten Basis-Elterngeld beziehen. Der zweite sogenannte Partnermonat muss dann entweder allein oder dann genommen werden, wenn der Partner nicht Basis-Elterngeld, sondern Elterngeld Plus bezieht. Das Familienministerium in Berlin begründet diese Änderung mit Studien, die zeigen: wenn Väter die Monate alleine nehmen, beteiligen sie sich langfristig mehr im Haushalt und in der Erziehung.
„Durch die Änderung wollen wir eine langfristige partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile fördern“, so das Familienministerium.
Warum wird die Änderung von vielen Sozialverbänden, Elterngeldberatungen und Arbeitgebern kritisiert?
Werden die Bezugsmonate von Basis-Elterngeld aufgesplittet, nimmt ein Vater also beispielsweise Monat 1 und 13, ist das für einen Arbeitgeber schwerer zu planen, als wenn die Monate zusammenhängen. „Die Väter werden zukünftig insgesamt weniger Elterngeld-Monate beziehen, da sie den zweiten Partnermonat nicht unterkriegen“, glaubt deshalb Elterngeld-Beraterin Diana Leib von Team Zweitöchter. Eine weitere Befürchtung: Frauen werden durch die Neuregelung nicht früher wieder in den Beruf einsteigen, sondern vielmehr noch länger zu Hause bleiben. Der Grund: „Der Bezug von Elterngeld Plus wird nun attraktiver, das verlängert den Elterngeldbezug, und der Wiedereinstieg der Mutter rutscht nach hinten“, sagt Diana Leib.
Was hat es mit dem Elterngeld-Plus-Bezug auf sich?
Eltern können einen Bezugsmonat Basis-Elterngeld in zwei Bezugsmonate Elterngeld Plus umwandeln. Eingeführt wurde diese Variante, um einen früheren Einstieg in Teilzeitarbeit zu ermöglichen, da dies bis zu einer gewissen Stundenzahl (nicht mehr als 32 Stunden in der Woche) parallel zum Elterngeld-Plus-Bezug möglich ist.
Elterngeld Plus ist aber auch einfach ein Weg, um den Bezugszeitraum von Elterngeld zu verlängern. „Man muss nicht nebenbei arbeiten“, sagt Michael Tell, der als Elterngeld-Berater für Elterngeld.net arbeitet. Wenn bei ihm nun Paare anrufen, die auch nach dem 1. April gern länger als einen Monat parallel Elterngeld beziehen möchten, rät er ihnen dazu, Elterngeld-Plus-Monate zu beantragen – sofern sie es sich leisten können, auf die Hälfte des Geldes monatlich zu verzichten. „Denn ein Parallelbezug von Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus ist weiterhin auch längere Zeit möglich.“
Auch er teilt die Sorge, dass gerade Frauen durch die Änderung künftig vielleicht sogar länger aus dem Beruf aussteigen werden als bisher, weil die Elterngeld-Plus-Monate die Zeit verlängern, in denen es zumindest nur in begrenztem Umfang möglich ist, wieder in den Beruf einzusteigen. „Was erreicht werden soll, nämlich eine gerechtere Aufteilung zwischen Erziehungs- und Erwerbsarbeit, wird durch diese Regelung nicht erreicht. Die Eltern sind jetzt aber alle konfus und besorgt. Und bald schafft es keiner mehr, allein Elterngeld zu beantragen, weil es so kompliziert wird“, befürchtet Michael Tell.
Was wären bessere Wege, um Erziehungs- und Erwerbsarbeit gerechter aufzuteilen?
Michael Tell hört in vielen seiner Beratungen heraus, dass die Familien es gar nicht anders wollen, als dass die Frau sich in den ersten zwölf Lebensmonaten um ihr Kind kümmert. Hinzu kommen fehlende Kitaplätze, die nach wie vor einer der häufigsten Gründe sind, warum Eltern nicht wie eigentlich gewünscht wieder in den Beruf einsteigen. Er spricht in seinen Beratungen die Möglichkeit an, dass beide Partner in Teilzeit wieder einsteigen, wodurch sich der Elterngeld-Bezug um weitere vier Partnerschaftsbonusmonate verlängert – sofern beide in dieser Zeit zwischen mindestens 24 und höchstens 32 Stunden arbeiten.
„Gerade viele Väter kann ich von diesem Modell finanziell überzeugen, weil man mit zwei Einkommen und dem zusätzlichen Elterngeld mehr Geld in Portemonnaie hat und weniger arbeiten muss“, sagt Michael Tell. Er merkt aber auch an, dass der Anspruch auf eine Rückkehr in Teilzeit nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten gilt. „Für viele Arbeitnehmer ist das also gar nicht möglich.“ Auch Elterngeld-Beraterin Diana Leib empfiehlt Paaren, die Erwerbsarbeit 50/50 aufzuteilen, etwa durch Angestelltenverhältnisse, die flexible Arbeitszeiten ermöglichen. „Oder man baut zusätzliche Einkommensströme auf durch Selbstständigkeit oder Immobilieninvests.“
Eine weitere Änderung beim Elterngeld ist die Höhe der Einkommensgrenze für einen Bezug. Wie wird das von den Eltern aufgenommen?
Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird in zwei Schritten abgesenkt. Zum 1. April 2024 soll sie für Paare auf 200 000 Euro und für Alleinerziehende auf 150 000 Euro fallen. Zum 1. April 2025 sinkt sie für Paare dann auf 175 000 Euro, wobei es immer um das zu versteuernde Einkommen geht und nicht um das Brutto-Einkommen. „Ich habe fast täglich Anrufe von weinenden Frauen, die von dieser Änderung betroffen sind“, sagt Michael Tell. Auch Diana Leib berichtet gerade von bereits schwangeren Frauen, für welche die Senkung der Einkommensgrenze ein großer Schock sei. „Die müssen natürlich umplanen, wenn ihnen im ersten Lebensjahr nun gut 20 000 Euro fehlen.“ Sei die Mutter die Besser- oder sogar Alleinverdienende, grenze das an eine finanzielle Katastrophe für die Familie.
Und was ist mit dem geplanten Vaterschaftsurlaub?
Eine zweiwöchige, bezahlte Freistellung der Väter nach der Geburt eines Kindes soll in Deutschland im Jahr 2024 gesetzlich verankert werden. Einen genauen Zeitplan gibt es dazu noch nicht. Vermutet wird, dass die Arbeitgeber die Kosten dafür tragen und die Zeit – ähnlich wie beim Mutterschaftsgeld – auf den Elterngeldbezug angerechnet wird. „Dann hilft es dem Staat, wieder ein paar Millionen zu sparen. Familien haben dadurch aber nicht mehr Zeit gewonnen“, sagt Michael Tell.
Wo kann man das Elterngeld beantragen?
In Baden-Württemberg kann das Elterngeld online über das Serviceportal der L-Bank (www.l-bank.de) beantragt werden. Es gibt auch eine Hotline, die bei Fragen weiterhilft: 0800 / 6 64 54 71.