In den Gerichten im Rems-Murr-Kreis wirkt der Lockdown nach. Zahlreiche Betroffene wollen Bußgeldbescheide wegen Corona-Verstößen nicht akzeptieren. Das kostet Zeit – und die Prozesse sind zuweilen schwierig.
Waiblingen - Der Fall einer Lehrerin, die im November 2020 einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz über 75 Euro erhalten und dagegen Einspruch erhoben hatte, steht anschaulich dafür, womit sich die Amtsgerichte zurzeit verstärkt beschäftigen müssen. Die Frau hatte sich zusammen mit mehreren anderen Personen, die nicht zu ihrem Haushalt gehörten, zu vorgerückter Stunde am Eisenbachsee bei Alfdorf aufgehalten – dicht an dicht und gut alkoholisiert, wie ein Ordnungsbeamter erst konstatierte und dann monierte. Weil zu der Zeit schon ein Teil-Lockdown angeordnet worden war, war das verboten. Doch die Frau führte an, sich „aus therapeutischen Gründen“ in einer Selbsthilfegruppe getroffen zu haben, um in der Natur an einer Bewegungsmeditation teilzunehmen. Mit Kopfhörern habe man getanzt – natürlich mit gebührendem Abstand zueinander.