Am 30. September 2010 war es im Schlossgarten in Stuttgart zu heftigen Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten gekommen. Foto: dpa

Gegen seine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung am so genannten "Schwarzen Donnerstag" ging ein Polizist in Berufung - das Oberlandesgericht lehnte den Antrag jetzt ab.

Stuttgart - Ein Polizist ist vor Gericht mit einer Revision gescheitert, mit der er sich gegen eine Strafe für seinen Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner wehren wollte. Hintergrund ist der umstrittene Polizeieinsatz gegen Projektgegner vor fast drei Jahren mit mehr als 100 Verletzten, der als „Schwarzer Donnerstag“ in die Geschichte eingegangen ist. Der Beamte war vom Landgericht Stuttgart im April wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro (insgesamt 5400 Euro) verurteilt worden.

Eine zu hohe Strafe, befand der Polizist und zog vor das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Der zweite Strafsenat hat mit Beschluss vom 19. September diese Revision nun als unbegründet verworfen. Es gebe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der Beamte war am 30. September 2010 als Führer einer Gruppe der Bereitschaftspolizei im Schlossgarten in Stuttgart eingesetzt. Ein Beteiligter der Demonstration war von dem Beamten abgedrängt worden, blieb aber stehen und wollte den Polizisten zur Rede stellen. Der Polizeibeamte nahm irrtümlich an, der Mann wolle ihn angreifen und forderte ihn auf wegzugehen. Ohne Abwarten holte er mit seinem Schlagstock aus und verletzte den Demonstranten an Oberarm und Brustkorb.