In vielen deutschen Firmen sitzt in den Vorstandsetagen keine einzige Frau – das soll sich mit einer verpflichtenden Frauenquote ändern. Foto:  

Die Regierung führt eine Frauenquote in den Vorstandsetagen ein. Die Koalitionseinigung wirkt sich auf Konzerne, Unternehmen des Bundes, Kranken- und Rentenkassen aus.

Berlin - Die Berliner Regierungskoalition hat sich nach langem Hin und Her auf ein zentrales Projekt aus ihrem Koalitionsvertrag verständigt: Eine Arbeitsgruppe, der unter anderen die für Frauenpolitik zuständige Ministerin Franziska Giffey und Justizministerin Christine Lambrecht (beide SPD) sowie Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angehörten, verständigte sich am Freitagabend auf eine verpflichtende Frauenquote in Vorstandsetagen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll nun am 6. Januar vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

 

„Unsere hochrangig besetzte Arbeitsgruppe hat sich mehrfach mit den Koalitionsspitzen rückgekoppelt“, sagte die ebenfalls beteiligte stellvertretende Unionsfraktionschefin Nadine Schön am Sonntag: „Ich gehe deshalb davon aus, dass unser Vorschlag übernommen wird.“

Keine vorzeitige Abberufung von Männern

Börsennotierte Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsposten müssen dann künftig mindestens eine Frau berufen. Das neue Gesetz verlangt dabei nicht die vorzeitige Abberufung von Männern, aber die Berücksichtigung von Frauen bei einer Neubesetzung. Nach Angaben aus Koalitionskreisen haben 29 Unternehmen die seit 2015 vorgeschriebene „Zielgröße“ beim Frauenanteil mit „null“ angegeben. Das geht künftig nicht mehr oder muss wenigstens nachvollziehbar begründet werden – sonst drohen Geldstrafen.

Der Bund geht mit eigenem Beispiel voran. In großen Unternehmen mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung wie der Bahn und auch der Bundesagentur für Arbeit müssen Vorstände hälftig besetzt werden. Die Breitenwirkung des Gesetzes entsteht vor allem dadurch, dass auch Körperschaften des öffentlichen Rechts darunterfallen. So muss in überregionalen wie regionalen Krankenkassen sowie bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern mindestens eine Frau der Geschäftsführung angehören. Das betrifft Koalitionsangaben zufolge bundesweit 128 Chefetagen.

Bessere Lösungen mit diversen Teams

„Damit geben wir qualifizierten und motivierten Frauen die Möglichkeiten, die sie verdienen“, sagte Ministerin Lambrecht nach der Einigung: „Das ist ein großer Erfolg für die Frauen in Deutschland!“

Annette Widmann-Mauz, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung und zugleich Vorsitzende der Frauen-Union von CDU und CSU, verteidigte das neue Gesetz gegen kritische Stimmen, die es im Vorfeld auch in ihrer Partei gegeben hatte: „Die Neuregelung wird auch in der Krise keine Belastung für die Unternehmen sein, im Gegenteil: Wir haben während der Corona-Monate gesehen, dass diverse Teams die kreativeren und besseren Lösungen finden.“ Nadine Schön rechnet damit, dass das Gesetz auch möglichen Klagen vor Gericht standhält: „Das Grundgesetz sieht nicht nur die Gleichstellung der Geschlechter vor, sondern auch die Pflicht des Staates, darauf hinzuwirken.“