Volkswagen droht in einem Verfahren vor dem Oberlandesgerichts Karlsruhe Ungemach. Nach Ansicht der Wolfsburger ist diese Auffassung „rechtsfehlerhaft“ und will sich verteidigen. Foto: dpa

In Karlsruhe droht dem Wolfsburger Autobauer die bislang größte Schlappe im Dieselskandal. Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals beschäftigt viele Gerichte. Häufig sitzt VW auf der Anklagebank. Auch gegen Bosch sind Verfahren anhängig.

Stuttgart - Das Oberlandesgericht in Karlsruhe steht kurz davor, in den endlosen Rechtsstreitigkeiten um den Dieselskandal Geschichte zu schreiben. Unter dem Aktenzeichen 3 U 142/18 haben die Richter für den 12. April ein Verfahren terminiert, bei dem es um die Frage geht, ob VW mit seiner Schummelsoftware die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Karlsruhe wäre das erste deutsche Oberlandesgericht, das so eine Schädigung annehmen würde – und vieles spricht dafür, dass die Richter genau das vorhaben.

In einem 28 Seiten langen Hinweisbeschluss, welcher unserer Zeitung vorliegt, hat das Karlsruher Oberlandesgericht den Beteiligten bereits seine Sicht der Dinge dargelegt. Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der illegalen Software ist demnach eine „konkludente Täuschung“ des Kunden. Beweggrund des Handelns sei für Volkswagen die „angestrebte Kostensenkung und Gewinnmaximierung“ gewesen. Das Gericht sieht einen „besonders verwerflichen Charakter“ der Täuschung, Volkswagen habe dabei in Kauf genommen, dass die Kunden und die Umwelt geschädigt werden, „alleine im Profitinteresse“.

Der Bundesgerichtshof spricht klare Worte

Im konkreten Fall hatte der Käufer eines VW Sharan geklagt, er hatte für das Fahrzeug rund 33 000 Euro bezahlt. Die Klage richtet sich direkt gegen den Hersteller VW – und nicht gegen einen Händler. Erst vor wenigen Tagen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Hinweisbeschluss erklärt, dass die illegale Software einen Mangel an dem Fahrzeug begründe. In dem vor dem BGH anhängigen Verfahren war ein Händler verklagt worden.

Ähnlich wie das Oberlandesgericht in Karlsruhe hatte im Januar bereits das Oberlandesgericht in Köln argumentiert. Es sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und verurteilte Volkswagen zur Zahlung von 17 000 Euro. Der Entscheidung ging keine mündliche Verhandlung voraus, es gab lediglich einen Beschluss. Das Oberlandesgericht in Braunschweig vertrat eine andere Rechtsauffassung, mehrere Landgerichte urteilten bisher unterschiedlich.

Volkswagen erachtet die vorläufige Einschätzung des Oberlandesgerichts „als rechtsfehlerhaft und wird sich dagegen verteidigen“, heißt es in einer Stellungnahme des Wolfsburger Autobauers. In mehr als 8600 Parallelverfahren hätten zahlreiche Landgerichte und auch erste Oberlandesgerichte deutschlandweit Klagen „der von der NOX-Thematik betroffenen Kunden abgewiesen“, so VW. Und weiter: Die vorläufige Rechtsauffassung der Karlsruher stünde im Widerspruch zu einer Vielzahl von Entscheidungen von Landgerichten und Oberlandesgerichten mit „vergleichbaren Fallkonstellationen“. Die Gerichte hätten überwiegend entschieden, dass keine Schadenersatzpflicht von VW bestehe, schreiben die Wolfsburger. „Den betroffenen Kunden ist es nach der Auffassung der Gerichte zumutbar, die Umsetzung der technischen Maßnahmen abzuwarten“, heißt es in der VW-Stellungnahme wörtlich.

30 Klagen vor dem Landgericht

Mit diesem Verfahren, dass am Oberlandesgericht Karlsruhe anhängig ist, hat der Zulieferer Bosch nichts zu tun. Aber auch den Stuttgarter Technologiekonzern holt der Abgasskandal immer wieder ein. Derzeit sind am Landgericht Stuttgart rund 30 Verfahren, in denen Bosch als Beklagte gilt, anhängig. Betroffene Fahrzeughalter machen in Zivilverfahren Schadenersatzansprüche geltend, weil von Bosch die Motorsteuerungssoftware stammt. Darüber hinaus ist beim Landgericht – soweit bekannt – eine Klage anhängig, wobei es um Schadenersatzansprüche wegen Beihilfe zu Informationspflichtverletzungen im Zusammenhang mit Pflichtmitteilungen von VW und der Porsche Auto Holding SE geht. Zudem hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ein Bußgeldverfahren gegen Bosch eingeleitet. Darüber hinaus laufen noch insgesamt sechs Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Zulieferers.

Erst vor Kurzem hat Bosch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einen Punktsieg errungen. Die Richter entschieden, dass Bosch vertrauliche elektronische Dokumente nicht veröffentlichen müsse, unter anderem weil „vermögensrechtliche Schäden aufgrund einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme zu befürchten“ seien. Mit den Dokumenten wollten Kläger in einem Anlegerverfahren vor dem Landgericht Stuttgart beweisen, dass die VW-Tochter Porsche zu spät über Manipulationen informiert habe. „Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts stellen für Bosch einen Pyrrhussieg dar“, wertet die Kanzlei Tilp in Kirchentellinsfurt. Zwar müsse Bosch „keine sich selbst belastende Unterlagen vorlegen, doch spricht das Gericht in diesem Zusammenhang ausdrücklich eine potenzielle ,strafbare Beihilfe‘ von Bosch an den Abgasmanipulationen an“, so Rechtsanwalt Andreas Tilp. Die Beschlüsse dürften Konsequenzen für das Klageverfahren haben. „Die vom OLG Stuttgart erwogene strafbare Beihilfe der Robert Bosch GmbH bedeutet nach unserer Auffassung, dass neben VW auch Bosch wegen der entstandenen Schäden haftet“, sagt der Tilp-Anwalt Axel Wegner. Ein Bosch-Sprecher kommentierte das OLG-Urteil zurückhaltend: „Bosch begrüßt, dass die Richter die Auffassung des Unternehmens teilen.“