Winfried Hermann, Verkehrsminister von Baden-Württemberg, steht während eines Pressetermins zum Thema Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Flyern auf der Königstraße. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Seit Montag gilt in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen in Baden-Württemberg die Maskenpflicht. Verkehrsminister Winfried Hermann äußert sich nun zur Höhe des Bußgeldes.

Stuttgart - Seit Montag gilt in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen im Südwesten die Maskenpflicht: Nach einer ersten Gewöhnungswoche ohne Strafen sollen Bürger, die keine Masken tragen, danach ein Bußgeld von 15 Euro abdrücken. Zu dem genauen Zeitraum der Maskenpflicht konnte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) noch keine konkreten Angaben machen. „Man sollte sich darauf einrichten, dass es eine Weile geht“, sagte er am Montag in Stuttgart.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums kann das Bußgeld im Land sogar bis zu 30 Euro betragen. Der Rahmen liege wischen 15 und 30 Euro, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Anfangsverstöße sollten mit 15 Euro geahndet werden, bei Folgeverstößen könnten die Behörden bis zu 30 Euro erheben.

Kinder ab sechs Jahren müssen den Gesichtsschutz tragen

Nach Eindruck des Verkehrsministers und des Fahrgastverbandes hielten sich die Bahnfahrer am Montagmorgen an die neue Verordnung. Man brauche durch die Maskenpflicht keine Angst in den Bahnen haben, sagte Hermann: „Wir haben eher Angst, dass die Leute, die bisher im öffentlichen Verkehr unterwegs waren, wieder ins Auto steigen.“ In dem Fall gebe es mit Umweltbelastungen und Corona-Pandemie einen doppelten Schaden.

Kinder ab sechs Jahren müssen den Gesichtsschutz tragen. Selbstgemachte Modelle sowie Tücher oder Schals, die Mund und Nase bedecken, sind bei der neuen Maskenpflicht ausreichend. In der ersten Woche sind laut Landesregierung keine Strafen vorgesehen, damit sich alle darauf einstellen können. Vom 4. Mai an soll es Bußgelder für Verstöße geben.