Dieser Stufenplan, den am Mittwoch unter anderem Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet in die Kameras hielt, ist vom Coronagipfel verabschiedet worden. Foto: dpa/Marcel Kusch

Bund und Länder öffnen über einen Stufenplan mehr Bereiche als gedacht. Eine Notbremse greift, falls die Coronazahlen trotz mehr Tests hochschnellen. Die Beschlüsse im Überblick.

Berlin - Die Beschlüsse des Coronagipfels vom späten Mittwochabend markieren einen Strategiewechsel im Kampf gegen das Virus. Bund und Länder verständigten sich auf einen Fünf-Stufen-Plan für die Lockerungen der Corona-Auflagen. Obwohl eine Vielzahl der bisherigen Einschränkungen bis 28. März verlängert wurden, darf bereits am kommenden Montag nicht nur der Einzelhandel wieder Geschäfte machen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der neunstündigen Ministerpräsidentenkonferenz ankündigte. Ihr zufolge haben alle Bürger dann auch Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Die Beschlüsse im Überblick.

Einzelhandel vor der Öffnung

In welcher Form die Geschäfte in der kommenden Woche öffnen dürfen, hängt vom Infektionsgeschehen in ihrer jeweiligen Region ab. Wo die wöchentlichen Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner unterhalb der Marke von 50 liegen, kann abhängig von der Verkaufsfläche dann wieder eine bestimmte Anzahl Personen die Läden betreten. Konkret wird ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt – überschreitet die Fläche 800 Quadratmeter, erhöht sich die Zahl pro 20 Quadratmeter um eine Person. Kanzlerin Merkel ließ dabei auf Druck mehrerer Bundesländer von ihrer Forderung ab, diesen Öffnungsschritt erst unterhalb der inzwischen weit entfernten 35er-Marke zuzulassen.

Einkaufsmöglichkeiten soll es auch bei deutlich stärkerem Infektionsgeschehen geben. So wird Läden und Geschäften bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 – was derzeit im größten Teil Deutschlands der Fall ist – sogenanntes Terminshopping gestattet. Sie können online oder am Telefon vorab Zeitfenster für ein bestimmtes Kontingent von Kunden vergeben. Die Stuttgarter Landesregierung hatte diese Möglichkeit kürzlich bereits ins Gespräch gebracht und will bis Freitag entscheiden, wie sie nun vom sogenannten „Click-and-Meet“-System Gebrauch machen will.

Weitere Öffnungen vorgesehen

Analog zum Einzelhandel wird bei Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten oder Gedenkstätten verfahren. Unterhalb der gesetzlich verankerten Marke sollen auch sie von kommender Woche an weitgehend ohne Einschränkungen öffnen können, bei höheren Werten unterhalb von 100 nur für Besucher, die vorher einen Termin buchen und ihre Adresse hinterlassen. Draußen können Gruppen von bis zu zehn Personen gemeinsam Sport treiben dürfen, wenn sie in einer Gegend mit niedrigem Infektionsgeschehen leben. In der eingeschränkten Variante soll das nur für Kinder gelten.

Nachdem bereits viele Schüler in die Klassenzimmer zurückgekehrt und seit Wochenbeginn wieder Friseurbesuche möglich sind, werden von nächster Woche an bundesweit auch der Buchhandel, Blumengeschäfte und Gartenmärkte geöffnet – mit erlaubten Kundenzahlen wie im Einzelhandel. Auch körpernahe Dienstleistungen können mit einem Hygienekonzept und vorangegangenen Schnelltests wieder erbracht werden. Das gilt auch für Fahrschulen. Dem Beispiel Bayerns, das die Schließung der Baumärkte bereits aufgehoben hat, wollte die Länderrunde nicht folgen. Es wird jedoch damit gerechnet, dass das Nachbarland Baden-Württemberg schon in den nächsten Tagen nachzieht.

Die nächsten Schritte des Stufenplans

Frühestens zwei Wochen nach der Öffnung des Handels und der Museen könnte der nächste Schritt folgen. Bei einer stabil niedrigen Infektionskennzahl wären dann die Außenbereiche von Cafés und Restaurants, Theater, Konzerthäuser, Kinos oder Fitnessstudios an der Reihe. Bei einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 wäre dies auf Besucher, Gäste oder Kunden beschränkt, die einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen können.

Bliebe das Infektionsgeschehen trotz dieser Öffnungen stabil, würden weitere zwei Wochen später – also frühestens am 5. April – unter anderem wieder Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 50 Teilnehmer oder Kontaktsportarten in Innenräumen erlaubt. Über möglicherweise folgende Schritte soll die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März beraten. Ihr Vorsitzender Michael Müller, der Regierende Bürgermeister von Berlin, stellte klar, dass die vollständige Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht von den einzelnen Bundesländern „in eigenem Ermessen“ und „abhängig von der Inzidenzlage vor Ort“ organisiert wird.

Kontakte weniger beschränkt

Die Regeln dafür, wie viele Personen sich mit anderen treffen dürfen, werden ebenfalls gelockert. Von Montag an dürfen sich Mitglieder des eigenen Haushalts nicht mehr nur mit einem Mitglied eines anderen Haushalts treffen, sondern mit mehreren. Die Gruppe darf jedoch nicht mehr als fünf Personen umfassen – Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden dabei jedoch nicht mitgezählt. Paare gelten als einem Hausstand zugehörig.

Notbremse bei steigenden Zahlen

Alle geplanten Lockerungsschritte werden mit einer „Notbremse“ versehen. Dies war insbesondere ein Anliegen von Kanzlerin Merkel, da ein Teil der Öffnungsmaßnahmen in einem Zahlenbereich stattfindet, in dem sie bisher die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und somit auch die Kontrolle über die Pandemie nicht als gewährleistet ansah. Sie bezeichnete auch auf der Pressekonferenz ein Infektionsgeschehen oberhalb der 50er-Marke als „sehr gefährliche Zone“.

Sie bezeichnete die vereinbarten Öffnungen dennoch als vertretbar, weil alle Stufen nun einem „Automatismus“ zur Rückkehr in die vorangegangen Beschränkungen enthält. Im Beschluss heißt es an mehreren Stellen: „Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“

Schnelltests als Basis

Für das Öffnen bei höheren Infektionszahlen galt allen Teilnehmern eine ausgeweitete Teststrategie als Grundlage. Vorgesehen ist laut dem Beschluss nun, „bis Anfang April schrittweise“ drei zentrale Vorhaben umzusetzen. So sollen Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, Lehrkräfte und die Schülerschaft in jeder Präsenzwoche „das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten“. Unternehmen sollen das auf freiwilliger Basis auch ihren Beschäftigten anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten – Details will die Bundesregierung am Freitag mit den Wirtschaftsverbänden klären.

Bund und Länder wollen darüber hinaus allen Bürgern einen Schnelltest pro Woche anbieten – in kommunalen Testzentren, bei niedergelassenen Ärzten oder anderen behördlich autorisierten Anbietern. Zuvor war von bis zu zwei Tests die Woche die Rede gewesen – vor allem auf SPD-Seite gab es jedoch Bedenken, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dafür genug Schnelltest besorgen kann (siehe Text unten). Dieser musste sich für sein nicht mit den Bundesländern abgestimmtes Vorpreschen vor zwei Wochen viel Kritik der Regierungschefs anhören.

Impfverordnung wird überarbeitet

Die Sitzung der Ministerpräsidenten mit Merkel hatte am Nachmittag mit einer längeren Debatte über die Corona-Impfungen begonnen. So soll nun auf Vorschlag von Minister Spahn bereits Ende März damit begonnen werden, die Hausärzte in die Impfkampagne einzubeziehen. Grund dafür ist, dass nun Zug um Zug mehr Impfstoff zur Verfügung steht. In der Impfverordnung, die Merkel zufolge kommende Woche angepasst werden soll, wird das Vakzin des Herstellers Astrazeneca auch für Bürgerinnen und Bürger, die älter als 65 Jahre sind, empfohlen werden. Die Regierung folgt damit einer neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut.