In Bayern dürfen Teenager bereits nicht mehr ungeimpft ins Kino. (Symbolfoto) Foto: imago images/photosteinmaurer.com/TOBIAS STEINMAURER via www.imago-images.de

Ungeimpfte 12- bis 17-Jährige sind im Südwesten derzeit von allen 2G-Beschränkungen und der PCR-Pflicht ausgenommen. Das könnte sich schon nächste Woche ändern.

Stuttgart - Um die Impflücken zu schließen, nimmt die Landesregierung von Winfried Kretschmann nun auch die ungeimpften 12- bis 17-Jährigen in den Blick. Für die Jugendlichen gibt es seit Sommer sowohl ein Impfangebot als auch eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission.

Reicht der Schülerausweis bald nicht mehr aus?

In der derzeitigen Alarmstufe gelten für ungeimpfte Schüler in allen Freizeitbereichen Ausnahmen von der 2-G-Regel und der PCR-Pflicht. Kinder und Jugendliche aller Schularten werden regelmäßig getestet und können dies mit einer Schulbescheinigung oder einem Schülerausweis unbürokratisch nachweisen. Das wird sich nächste Woche in einer neuen Corona-Verordnung wohl ändern. „Es gibt Gespräche dazu, die Ausnahmen für 12- bis 17-Jährige anzupassen“, sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums unserer Zeitung. Die Ausgestaltung solcher Ausnahmen müsse aber gut durchdacht werden.

Vorbild Bayern?

Im benachbarten Bundesland Bayern gilt bereits eine Art Freizeit-Lockdown für ungeimpfte Jugendliche. Dort dürfen Teenager nicht mehr ins Kino, in den Zoo, zu Veranstaltungen, in Freizeitparks oder Museen und auch nicht in Seilbahnen zum Skifahren. Bis zum Ende lässt die Regierung noch einige Ausnahmen von dieser 2-G-Regelung für Teenager zu: Das Ausüben von sportlichen und musikalischen Hobbies ist ihnen ungeimpft noch bis 31.12. erlaubt, genauso wie der Besuch von Restaurant und Cafés sowie das Übernachten in Hotels. Diese bayerische Regelung gilt für alle Kinder ab dem 12. Geburtstag, eine Übergangszeit wird frischgebackenen Zwölfjährigen, die mindestens fünf bis sechs Wochen für eine eine abgeschlossene Impfung brauchen, wird nicht gewährt.

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