Wer nach öffentlich empfohlenen Impfungen Schäden davonträgt, kann Entschädigungsansprüche geltend machen. Doch die juristischen Hürden sind hoch. Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Die Kläger möglicher Impfschäden haben mit vielen juristischen Hürden zu kämpfen – das muss sich ändern, findet unsere Autorin Regine Warth.

Vor dem Landgericht Mainz hat eine Frau gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca auf Schmerzensgeld geklagt, weil sie seit ihrer Coronaimpfung mit einem Hörschaden zu kämpfen hat. Die Klage wurde nun abgewiesen.