In den Blüten der Cannabispflanze steckt weit mehr Wirkstoff als in den Blättern. Foto: KEYSTONE

Ein 45-jähriger Mann hat Cannabis in großem Stil über Jahre hinweg angebaut und verkauft. Das Landgericht Stuttgart hat ihn am Donnerstag verurteilt.

Murrhardt - Von 2009 bis in das diesjährige Frühjahr hat ein 45-jähriger Mann in der Gegend um Murrhardt eine professionelle Cannabisplantage in seinem Haus betrieben und mit den Blüten der Hanfpflanzen gehandelt. Deshalb hat ihn das Stuttgarter Landgericht am Donnerstag zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt: wegen bewaffneten Drogenhandels, Herstellung und Besitz von Drogen sowie des illegalen Besitzes von Schusswaffen.

Bewaffneter Drogenhandel oder nicht – das war die Frage

Im Haus des Angeklagten waren am Morgen des 27. April neben rund 100 Cannabispflanzen und 6,5 Kilogramm verkaufsfertiger Hanfblüten auch eine scharfe Pistole und eine CO2-Pistole gefunden worden. Allein die Nähe dieser Waffen zu den Drogen reicht nach dem Gesetz aus, um den Straftatbestand des bewaffneten Drogenhandels (Paragraf 30a BTMG) zu erfüllen. Dieser ist mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren verknüpft.

Um die Frage, ob ein Fall des bewaffneten Drogenhandels im Raum steht oder nicht, drehte sich die entscheidende Phase in dem Prozess. Die 7. Strafkammer unter Vorsitz von Reiner Gless hatte noch vor den Plädoyers einen rechtlichen Hinweis gegeben, es könne auch zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels in Tateinheit mit illegalem Waffenbesitz kommen. Allerdings erfolgte der Hinweis unter dem Vorbehalt, dieser Umstand müsse von der Kammer noch rechtlich genau geprüft werden. Danach, so führte es der Vorsitzende unmittelbar vor dem Urteil aus, seien die Richter nun doch der Überzeugung, es handle sich um bewaffneten Drogenhandel – allerdings in einem minder schweren Fall.

Der Angeklagte ist kein typischer Drogenhändler

Die Strafe lag schließlich zwischen den Anträgen der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers: Fünf Jahre und sechs Monate, beziehungsweise nicht mehr als drei Jahre und sechs Monate.

Geprägt war der Prozess durch die Person des Angeklagten. Dieser wird von Freunden als großartiger Mensch beschrieben, der in seinem Beruf als Techniker zudem einen hervorragenden Ruf habe. Allerdings war er wohl auch von seiner Drogensucht getrieben. „Vier Jahre hören sich nach sehr viel an“, sagte der Vorsitzende Richter abschließend zu dem 45-Jährigen. Doch könne er damit rechnen, nach rund anderthalb Jahren in eine Entzugseinrichtung zu kommen und dass, falls die Therapie erfolgreich verlaufe, die restliche Haft erlassen werden könne.