Der Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen soll ab dem 01. April offiziell legal sein. Foto: AP/Markus Schreiber

Dope, Ott, Bubatz – für Cannabis gibt es unzählige Synonyme. Doch gerade der letzte Begriff ist seit einiger Zeit in aller Munde.

Auf die Frage „Wann Bubatz legal“ gibt es endlich eine Antwort: Vom 1. April tritt die Legalisierung von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen in Kraft.

Unter Jugendlichen und jungen Menschen war das Wort schon länger geläufig. Als FDP-Politiker Christian Lindner es im Jahr 2022 in einem Tweet verwendete, stutzten viele ältere Leser - weil sie mit der Vokabel nichts anfangen konnten. Seit dem Vorhaben der Ampel, Cannabis zu legalisieren,  taucht der Begriff „Bubatz“ immer häufiger auf. Woher stammt die Bezeichnung?

Zwischen Haftbefehl und Italienisch – was bedeutet Bubatz?

Es gibt eine Vielzahl von Begriffen für Cannabis und Marihuana-Produkte, „Bubatz“ scheint sich in letzter Zeit – vor allem im Internet – etabliert zu haben. Das Wort kann dabei als Synonym für Cannabis allgemein oder für Joints im Speziellen stehen. Eine eindeutige Erklärung gibt es dafür nicht. Auf der Social-Media-Plattform Reddit vermutet ein Nutzer „Bubatz ist einfach abgeleitet von Babak oder Bobaz, was wahrscheinlich aus Rap Texten kommt“.

Damit liegt er zumindest nicht falsch; Rapper wie Capital Bra, Haftbefehl oder Nimo sparen in ihren Liedern nicht mit dem Begriff. In Nimos Lied: „Weil ein Adler nicht mit Tauben fliegt“, singt er beispielsweise: „Trink ein Becher, rauch ein Bubatz“.

Auch das Leibniz-Institut für deutsche Sprache (IDS) ist an dem Thema dran, aber „wissen bisher nichts Genaues“. Das Wort gehe möglicherweise auf „Baba Kush“ zurück: „Babak ist persisch und bedeutet kleiner Vater“, schreibt das IDS. Auch in anderen Sprachen kommt der Begriff in ähnlicher Weise vor: Auf italienisch heißt „Bobaz“ so viel wie „Dummkopf“.

Legalisierung war umstritten

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Cannabis-Legalisierung war umstritten - nicht nur, weil viele die Freigabe generell ablehnen. Gegner befürchten unter anderem eine Normalisierung der Droge, sinkende Hemmschwellen und eine Gefährdung von Jugendlichen.

Justiz und Polizei etwa fürchten vor allem ineffiziente und nicht realisierbaren Vorschriften für Kontrollen und Strafverfahren.

Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Cannabis-Gesetz haben am Freitag im Bundesrat drei Länder gestimmt. Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland votierten dafür, das Gesetz zu Nachverhandlungen noch einmal in das Kompromissfindungsgremium von Bundestag und Bundesrat zu schicken. Nur so wäre zumindest eine zeitliche Verzögerung des Inkrafttretens noch möglich gewesen.
Alle anderen Bundesländer bis auf Sachsen enthielten sich bei der Frage, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll. Somit konnte das Gesetz den Bundesrat passieren.