Alle Einzelheiten sind noch nicht bekannt – aber es liegen Eckpunkte vor, die aufzeigen, in welche Richtung es gehen wird.
Bisher liegt noch kein ausgearbeiteter Gesetzentwurf vor, der alle Einzelheiten der geplanten Cannabis-Legalisierung regelt. Es liegen aber Eckpunkte vor, die aufzeigen, in welche Richtung es gehen wird.
Abgabe nur an Mitglieder der Cannabis-Clubs
Für die Frage, wieviel Cannabis Konsumenten besitzen dürfen, lässt sich bislang folgendes ermitteln: Die „Cannabis-Clubs“ dürfen unter definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Dabei soll folgende Regelung gelten: Die Abgabe des geernteten Cannabis ist nur an Mitglieder erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht möglich.
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Höchstens 25 Gramm pro Tag, höchstens 50 Gramm pro Monat
Mitglieder dürfen pro Tag eine Höchstmenge von 25 Gramm Cannabis pro Tag erwerben, maximal aber 50 Gramm pro Monat. Zusätzlich ist der Erwerb von maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat erlaubt. Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren ist begrenzt auf eine Menge von 30 Gramm pro Monat. Auch wichtig: Das Mitführen von Cannabis in der Öffentlichkeit zum Eigenkonsum ist nur bis zu einer Grenze von 25 Gramm möglich.