Der 41-jährige Verdächtige hatte mit einem Luftdruckgewehr in Richtung einer Polizeistreife geschossen. (Archivbild) Foto: dpa/Uli Deck

Auf dem Gelände des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat ein Mann mit einem Gewehr in Richtung einer Polizeistreife geschossen. Bei der Festnahme und beim Transport verletzte der 41-Jährige zwei Beamte.

Ein Mann hat auf dem Gelände des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit einem Gewehr in Richtung einer Polizeistreife geschossen. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Bundespolizei vom Sonntag war er am Samstagabend auf die Beamten zugerannt und hatte dabei mit dem Luftdruckgewehr geschossen. Dabei sei niemand verletzt worden.

Während seiner Festnahme habe sich der 41 Jahre alte Verdächtige gewehrt und dabei einen Polizisten leicht verletzt. Beim Transport zur Dienststelle habe der Mann einen weiteren Ermittler schwer verletzt.

Schütze hatte laut Polizei Glück

Die Ermittler wollen nun prüfen, ob sich bei dem Schuss in Richtung der Polizisten ein Projektil im Gewehr befand. Die Waffe wurde für weitere Untersuchungen sichergestellt. Kurz vor der Tat war der Schütze mit der Waffe im Bereich des Schlossgartens in Karlsruhe herumgelaufen und war aus einem Gebüsch gesprungen, wie die Ermittler mitteilten. Zeugen alarmierten daraufhin die Polizei.

Eine Sprecherin der Bundespolizei sprach von großem Glück für den Mann, dass dieser nicht von ihren Kollegen angeschossen worden sei. Ein Beamter hatte demnach seine Waffe gezogen und auf den Verdächtigen gerichtet. Warum der Mann überhaupt mit dem Gewehr schoss, blieb erst einmal unklar. Zu einem möglichen Motiv wollten sich die Ermittler nicht äußern. Auch nicht zur Frage, ob der 41-Jährige der Polizei, etwa durch ähnliche Taten, bekannt ist.

Haftrichter entscheidet über Untersuchungshaft

Ein Haftrichter sollte im Laufe des Sonntags entscheiden, ob der mutmaßliche Schütze in Untersuchungshaft muss. Angaben zur Entscheidung des Richters kündigte die Polizei für Montag an.

Die Bundespolizei ist für den Schutz des Bundesverfassungsgerichts zuständig. Die Beamten, in deren Richtung geschossen wurde, gehörten nach Angaben der Sprecherin zum Wachpersonal.