Forstwirte, wie dieser vom Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, dürfen künftig keine Dienstleistungen für Privatleute mehr erbringen – obwohl drei Viertel des Waldes im Land in Privatbesitz sind. Foto: dpa

Förster dürfen keine Dienstleistungen für Privatleute mehr erbringen – obwohl drei Viertel des Waldes hierzulande in Privatbesitz sind. Das beschloss das Bundeskartellamt. Welche Folgen drohen für Jogger und Spaziergänger?

Stuttgart - Ach, unser Wald! Er spendet Schatten, Erholung und Natur. Er spendet sogar Träume, denn für die Deutschen ist er ein romantischer Sehnsuchtsort. Daneben übersieht man leicht, dass er auch ganz handfeste Vorteile bietet, vor allem für jene 260 000 Menschen und Organisationen, die in Baden-Württemberg ein baumbestandenes Grundstück ihr Eigen nennen. Der Wald ist ein Wirtschaftsfaktor, an dem ganze Industriezweige hängen. Und da ist schnell Schluss mit Romantik, wie der Streit des Landes mit dem Bundeskartellamt zeigt.

Auf den ersten Blick geht es dabei um Verwaltungsfragen. Die Wettbewerbshüter verbieten nämlich den staatlichen Förstern, ihr waldwirtschaftliches Geschäft gleich für private und kommunale Eigentümer für wenig Geld mit zu erledigen. Bisher lief das so ab, dass die grün berockten Beamten, wenn sie ohnehin schon unterwegs waren, auch die Fichten im benachbarten Gemeindeforst in Augenschein nahmen und für die Sägetrupps farblich kennzeichneten, welcher Baum in Bretter umgewandelt werden soll. Bei der Gelegenheit organisierten sie gleich noch den Holzverkauf und handelten den Preis aus.

Kartellamt schreitet gegen Förster ein

An diesem Punkt schreitet das Kartellamt ein. Begründung: Wer fast den gesamten Wald bewirtschaftet, der hat – auch wenn er ihm nicht gehört – ein Monopol. So sehen es auch die Sägewerkbesitzer, die das Verfahren angestoßen haben. Die Bonner Behörde verdonnert das Land deshalb vor kurzem dazu, sein Netzwerk zu entflechten. Förster, auch jene, die beim Landratsamt arbeiten, dürfen künftig nur noch für hoheitliche Aufgaben und den Landeswald zuständig sein. Dienstleistungen für Kommunen und Privatleute – ihnen gehören immerhin drei Viertel der Waldfläche im Land – sind für sie künftig tabu.

Dass die Waldbesitzer nun aufschreien, ist verständlich. Denn sie waren bisher Nutznießer der Forstfürsorge. Für sie verliert das Geschäft mit dem Holz nun erheblich an Attraktivität. Zwar gibt es auf dem Markt private Dienstleister, die in die Fußstapfen des Staates treten können, so etwa Großgrundbesitzer wie die Hohenzollern, die eigene Forstverwaltungen unterhalten. Doch die haben nichts zu verschenken und werden sich das Sichten und Verkaufen des Holzes etwas kosten lassen. Eine Folge davon könnte sein, dass so manche Gemeinde die Lust verliert, ihren Tann zu hegen und zu pflegen. Der Ausgang des Kartellstreits – das Land klagt dagegen vor Gericht – hat also auch Folgen für die Kulturlandschaft.

Werden Waldbesitzer künftig Eintrittsgeld verlangen?

Dass am Ende die Natur darunter leidet, wenn der Staat die Finger nicht mehr im Spiel hat, kann man aber nun wirklich nicht behaupten. Dieser moralische Zungenschlag ist überzogen, denn Wirtschaftswald ist ja nicht gerade ein Muster an biologischer Vielfalt. Allerdings liegt es im allgemeinen Interesse, wenn der Wald auch weiterhin begehbar, ausgeschildert und „gepflegt“ ist. Denn seine Rolle als Erholungsraum kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Werden Waldbesitzer also künftig Eintrittsgeld verlangen müssen, wenn man bei ihnen joggen geht?

So weit darf es nicht kommen, denn gerade beim Wald gilt der Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet. Gerade weil er mehr ist als eine Ansammlung ungesägter Bretter, muss Forstminister Alexander Bonde deutlich mehr tun, als nur auf den Ausgang des Gerichtsverfahrens zu warten. Notwendig ist ein langfristiges Konzept, das den Gemeinden und Privateigentümern einen wettbewerbskonformen Weg aufzeigt – durchaus mit finanzieller Hilfe für den Dienst am Gemeinwohl. Die Subventionen müssen allerdings transparent sein. Anders als bisher.