Der Mindestlohn reicht bei den aktuellen Mietpreisen kaum aus, um über die Runden zu kommen. Wir zeigen, in welchen Städten die Not besonders groß ist.
Berlin - In Deutschland liegt der derzeitige Mindestlohn bei 9,50 Euro pro Stunde, ab Juli soll er auf 9,60 Euro angehoben werden. Die Bundesregierung hat nun auf Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jessica Tatti bestätigt, dass der Mindestlohn allein für eine alleinstehende Person trotz Vollzeitarbeit kaum ausreicht, um sich ein Leben unabhängig von staatlichen Leistungen zu finanzieren.
Die Lage der Betroffenen in Baden-Württemberg ist demnach besonders ernst. Dies geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums an die Abgeordnete hervor, die unserer Zeitung vorliegt.
Demnach würde bei einer Vollzeitstelle mit einer Arbeitszeit von 37,7 Stunden der derzeitige Mindestlohn ein monatliches Brutto-Einkommen von 1552 Euro einbringen, wenn ein Arbeitsmonat – wie in der Lohnrechnung üblich – 4,33 Wochen umfasst. Davon gingen Sozialbeiträge und Steuern ab.
Anerkannte und tatsächliche Kosten für eine Wohnung unterscheiden sich
Abzüglich des Regelbedarfs für beispielsweise Ernährung und Kleidung von 446 Euro dürften die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für eine alleinlebende Person ohne Kinder demnach höchstens 423 Euro betragen, damit kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld besteht. Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts gewährleisten sollen und umfassen den Regelbedarf und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums, das in seinem Antwortschreiben auf Zahlen von Januar 2021 der Bundesagentur für Arbeit zurückgreift, kann man zwischen den anerkannten Kosten, die das Amt für Wohnung und Heizung berechnet, und den tatsächlichen Kosten unterscheiden.
Stuttgart ist besonders teuer
Im Bundesdurchschnitt betragen die tatsächlichen Kosten für eine Wohnung und Heizung 420 Euro und liegen damit knapp unter den angemessenen 423 Euro. Im Gegensatz dazu betragen die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung einer alleinstehenden Person in Baden-Württemberg rund 448 Euro. Somit liegen diese durchschnittlich 25 Euro über den angemessenen Kosten von 423 Euro. In Stuttgart fallen im Schnitt sogar 511 Euro für die Unterkunft an. Das sind laut der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit 88 Euro mehr als rein durch den Mindestlohn zur Verfügung stehen würden.
„Wenn selbst ein Vollzeitjob nicht vor Armut schützt, läuft etwas gewaltig schief“, sagt Jessica Tatti, die für den Wahlkreis Reutlingen abgeordnet ist, unserer Zeitung. „Der gesetzliche Mindestlohn muss ein Leben ohne Hartz IV ermöglichen. Deshalb ist es dringend notwendig, diesen auf mindestens zwölf Euro anzuheben.“
12 Euro werden gefordert
Diese Forderung unterstützt auch der Sozialverband VdK Baden-Württemberg, der sich als gemeinnütziger Verein für die Themen Sozialrecht, Sozialpolitik und Solidargemeinschaft einsetzt. „Wir wissen, dass auch im vermeintlich reichen Baden-Württemberg Armut existiert“, sagt Vorsitzender Hans-Josef Hotz. „Der Mindestlohn ist zu gering und muss spürbar angehoben werden, denn man kann davon weder auskömmlich leben, noch eine auskömmliche Altersrente davon erzielen.“
Besonders besorgniserregend sei, dass rund 25 Prozent der Beschäftigten für weniger als zwölf Euro Stundenlohn arbeiten würden. Solche Löhne würden zu Altersarmut führen, da sie niedrige Renten zur Folge hätten und eine ergänzende private Altersvorsorge kaum möglich sei.
Der Sozialverband fordert daher ebenfalls eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns – „zumindest auf zwölf Euro“. Jede höhere Anhebung wäre laut Hans-Josef Hotz jedoch wünschenswert. Außerdem sollte deutlich mehr sozialer Wohnungsbau sowie eine gerechtere Steuerpolitik betrieben werden und langfristig die Umgestaltung der gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Rentenversicherung in Bürgerversicherungen erfolgen.
Scholz und Heil entwickeln Eckpunktepapier
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) reagierten laut einer Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bereits im März auf die Missstände, die durch einen zu niedrigen Mindestlohn entstehen würden. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier kündigten sie an, den gesetzlichen Mindestlohn bis 2022 auf 12 Euro anheben zu wollen. Der Mindestlohn soll nach den Vorstellungen der zwei Bundesminister so weiterentwickelt werden, dass er stärker als bisher gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und Armut zu vermeiden hilft. Ob die SPD nach der Bundestagswahl aber weiterhin in der Regierung ist, ist unsicher.
Von den 14 teuersten Städte Deutschlands befanden sich 2018 laut einer Bestandsmietenanalyse im Auftrag der Linken allein acht Städte im Großraum Stuttgart: Dazu zählten Leinfelden-Echterdingen (Platz 2), Stuttgart (Platz 3), Tübingen (Platz 6), Ditzingen (Platz 7), Ludwigsburg (Platz 8), Fellbach (Platz 10), Esslingen (Platz 13) und Leonberg (Platz 14). Mit einem Mietpreis von rund 10,45 Euro pro Quadratmeter ist Bayerns Hauptstadt München bundesweit die teuerste Stadt.
Die Zahlen im Überblick
Im Folgenden nennen wir die tatsächlichen und anerkannten Kosten in baden-württembergischen Städten. Die Daten gehen zurück auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Kosten für Unterkunft und Heizung für Ein-Personen-Haushaltsgemeinschaften: Stuttgart: tatsächliche Kosten – 511 Euro/anerkannte Kosten – 503 Euro, Tübingen: 469 Euro/452 Euro, Böblingen 466 Euro/449 Euro, Esslingen: 465 Euro/449 Euro, Ludwigsburg 465 Euro/454 Euro, Rems-Murr-Kreis: 478 Euro/471 Euro, Heilbronn 431 Euro/410 Euro, Baden-Baden 454 Euro/434 Euro, Karlsruhe 468 Euro/453 Euro, Heidelberg 437 Euro/428 Euro, Mannheim: 472 Euro/461 Euro, Pforzheim 434 Euro/410 Euro, Freiburg im Breisgau 466 Euro/441 Euro, Konstanz: 465 Euro/447 Euro, Reutlingen 433 Euro/417 Euro, Ulm 450 Euro/436 Euro.
Hinweis aus der Redaktion
In der Ursprungsversion dieses Textes hatten wir eventuell den Eindruck erweckt, dass alleinstehende Personen mit einer Vollzeitstelle mit Mindestlohn insgesamt nur 869 Euro monatlich zur Verfügung stehen würden. Dabei handelte es sich jedoch um eine Modellrechnung. Wenn die Kosten für Unterkunft und Heizung über den angemessenen Kosten von 423 Euro liegen, erhalten die Betroffenen zusätzlich staatliche Leistungen.