Landrat Bernhard (links) überreicht die Urkunde an Jens Millow. Foto: Landratsamt Böblingen

Rund ein Jahr lang nach dem Wahltermin wurde die Klage gegen die Weissacher Bürgermeisterwahl abgewiesen. Bürgermeister Jens Millow, der bislang Amtsverweser war, darf nun auch im Gemeinderat abstimmen.

Jens Millow darf sich ab sofort auch formal Bürgermeister der Gemeinde Weissach nennen. Das teilte das Böblinger Landratsamt am Montagnachmittag mit. Bei einem Besuch im Weissacher Rathaus vor wenigen Tagen wurde Millow die Wahlprüfungsurkunde von Landrat Roland Bernhard persönlich ausgehändigt.

Klage gegen die Bürgermeisterwahl

Jens Millow hatte die Bürgermeisterwahl in Weissach am 3. Juli des vergangenen Jahres mit über 75 Prozent der Stimmen für sich entschieden. Weil sein Mitbewerber Helmut Epple Beschwerde gegen die Wahl beim Landratsamt eingereicht hatte, wurde Millow nach baden-württembergischen Kommunalrecht zunächst nur zum Amtsverweser bestellt und hatte deshalb bislang kein Wahlrecht im Gemeinderat. Das Landratsamt wies den Einspruch zwar zügig zurück, Epple klagte im Anschluss aber zusätzlich am Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Wahl.

Dass Millow erst einmal Amtsverweser wurde, überraschte vergangenes Jahr wohl niemanden: Epple hatte bereits in der Vergangenheit häufiger gegen Bürgermeisterwahlen geklagt. So war auch der Weil der Städter Bürgermeister Christian Walter rund ein Jahr lang Amtsverweser. Helmut Epple selbst büßt aktuell eine eineinhalbjährige Haftstrafe wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung ab.

Stimmrecht im Gemeinderat

Dass die Klage vor dem Verwaltungsgericht inzwischen ebenfalls rechtskräftig abgewiesen wurde, bestätige die formale Aushändigung dieser Urkunde, heißt es vom Landratsamt. Seine Tage als Amtsverweser kann Millow also hinter sich lassen und nun auch im Gemeinderat abstimmen.