Von Unterstützern Frank Zellers, der den Amtsinhaber Steffen Döttinger herausfordert, gibt es unterschwellige Vorwürfe einer Wahlbeeinflussung seitens des Rathauses. Eine nähere Betrachtung ergibt aber ein anderes Bild.
Der Bürgermeister-Wahlkampf in Affalterbach hatte schon begonnen, bevor mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 28. März der offizielle Startschuss für Bewerbungen gegeben wurde – und er könnte hart und vielleicht auch ein bisschen schmutzig werden.
Das jüngste Beispiel: Das sogenannte „Team Affalterbach“, das Frank Zeller, den Herausforderer des amtierenden Rathauschefs Steffen Döttinger, unterstützt, wollte im Amtsblatt eine Anzeige schalten, in der auf verschiedene Gelegenheiten hingewiesen wurde, bei der man den Kandidaten persönlich kennenlernen kann. Zunächst schien das auch kein Problem zu sein. Thomas Talker, eines von drei namentlich bekannten Mitgliedern des sechs Köpfe umfassenden Kernteams, sagte, man habe solch eine Anzeige beim Amtsblatt-Verlag gebucht und daraufhin die Auskunft erhalten, man müsse erst mit der Gemeinde Rücksprache halten, da ein Zusammenhang mit der Wahl bestehe.
Anzeige zu Veranstaltungen mit dem Herausforderer wurde nicht genehmigt
„Dann kam die Information, die Gemeinde habe die Anzeige genehmigt, außerdem eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Eine halbe Stunde vor Redaktionsschluss erhielten wir jedoch einen Anruf des Verlags: Die Gemeinde habe die ursprüngliche Genehmigung zurückgezogen.“ Da man nur die Information gehabt habe, dass eine Veröffentlichung erfolgen könne, wenn die Kommune im Amtsblatt Wahlwerbung zulasse, „hat das für Mitbewerber schon ein G’schmäckle“, findet Zeller.
Inzwischen ist zwar klar, dass die Anzeige zu Recht nicht genehmigt wurde. Denn im 2016 vom Gemeinderat genehmigten Redaktionsstatut steht: „Die Veröffentlichung von Anzeigen aus Anlass von Wahlen ist nicht zulässig.“ Das gilt im Übrigen für jeden Kandidaten, also auch für den Amtsinhaber. Die Kritik ist damit aber nicht verstummt. Zeller meint: „Rein rechtlich ist daran nichts zu deuteln, das kann man so auslegen – was an der Vorgehensweise grundsätzlich nichts ändert.“ Es sei schade, dass der Kenntnisstand innerhalb der Gemeindeverwaltung unterschiedlich sei. Und Talker bemängelt, dass man erst einen Tag nach der Ablehnung Zugang zum Redaktionsstatut gehabt habe. Insgesamt sei man enttäuscht, dass man diese Möglichkeit der Kommunikation nicht bekommen habe.
Braucht man Social Media für einen fairen Wettkampf?
Auch auf dem WhatsApp-Kanal des Herausforderers findet sich noch die Schilderung des Vorfalls mit der Anzeige – ohne einen Hinweis auf das inzwischen bekannte Redaktionsstatut. Und in einem weiteren Post heißt es: „Fairer Wettbewerb ist ein grundlegender Bestandteil in der Demokratie, um sicherzustellen, dass alle Kandidaten gleichberechtigte Möglichkeiten haben, ihre Botschaft an die Wählerschaft zu kommunizieren. Helfen Sie mit, unsere Botschaft zu verbreiten. Laden Sie Freunde und Familie ein, unserem WhatsApp-Kanal beizutreten und informieren Sie sich über unsere Ziele und geplanten Aktionen.“ Auf Nachfrage, ob man damit einen unfairen Wettbewerb unterstelle, entgegnet Talker: „Ich unterstelle gar nichts.“
Zumindest ungewöhnlich begonnen hat bereits die Suche nach einem Gegenkandidaten für den Amtsinhaber Döttinger, für den es die vierte Amtsperiode wäre. Nachdem dieser im Dezember seine erneute Kandidatur verkündet hatte, startete Ende Januar eine zunächst unbekannte Initiative in den sozialen Medien einen Aufruf, sich auf die Stelle zu bewerben. Geworben wurde darin mit einer liebenswerten und motorsportbegeisterten Gemeinde sowie unter anderem einem Dienstwagen Mercedes-Benz GLC in AMG-Edition – der Autotuner hat seinen Sitz in der Gemeinde unterhalb des Lembergs. Deutliche Kritik wurde auch am Amtsinhaber geübt. Dieser kandidiere wieder, sei nach drei Amtsperioden aber offensichtlich amtsmüde und verwalte nur noch den Status Quo. Zudem war die Rede von einem Stillstand in der Gemeinde und einem autokratischen Führungsstil.
Auch anderes stieß auf Kritik
Was auf den ersten Blick wie eine Satire anmutete, war durchaus ernst gemeint. Und brachte Zeller als einen weiteren Amtsanwärter hervor. Übrigens trotz eines – durchaus üblichen – Passus’ in der Stellenanzeige, dass der Amtsinhaber wieder antrete. Mitglieder der Unabhängigen Liste Affalterbach (ULA) hatten kurzfristig überlegt, einen Antrag auf Streichung dieses Hinweises zu stellen, weil sie befürchteten, dadurch könnten potenzielle Bewerber abgeschreckt werden, verzichteten dann aber doch darauf.
Dass die Kandidatenvorstellung am 29. Mai stattfinden soll – mitten in den Pfingstferien und direkt vor einem Feier- und Brückentag –, stieß ebenfalls auf Kritik und gab Anlass zu Vermutungen einer Wahlbeeinflussung durch den Amtsinhaber. „Das macht der doch mit Absicht“, moserte eine Besucherin deutlich hörbar in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Doch für diesen Termin gibt es wegen der Vorgaben durch das Kommunalwahlgesetz kaum eine andere Möglichkeit. Inzwischen hat sich aber eine andere Lösung gefunden: Die Kandidatenvorstellung wird aufgezeichnet. Wer will, kann sich also nachträglich noch online von den Bewerbern ein Bild machen.
Das sieht das Kommunalwahlgesetz für Bürgermeisterwahlen vor
Einreichungsfrist
Die Frist für Bewerbungen beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung, das Ende der Einreichungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Da die Wahl in Affalterbach gemeinsam mit der Europawahl am 9. Juni stattfindet, ist das Montag, der 13. Mai. Dann erst kann der Gemeindewahlausschuss tagen.
Gemeindewahlausschuss
Der Gemeindewahlausschuss muss spätestens am 16. Tag vor dem Wahltag über die Zulassung der eingegangenen Bewerbungen entscheiden. Das wäre also der 24. Mai, der schon in den Pfingstferien liegt. In Affalterbach ist die Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Zeit zwischen Dienstag, 14., und Freitag, 17. Mai, vorgesehen. Da für die Kandidatenvorstellungen Einladungen versandt werden müssen, landet man aber ebenfalls in den Ferien. Es sei denn, man verschiebt den Termin auf die Woche direkt vor der Wahl.