Nach den Regierungsplänen soll das Bürgergeld zum 1. Januar Hartz IV ersetzen. Foto: IMAGO/IlluPics/IMAGO

Knapp eine Woche vor der geplanten Abstimmung im Bundestag über das neue Bürgergeld hat sich die Ampel-Koalition auf Änderungen an dem Gesetzesvorhaben geeinigt.

Die Ampel-Koalition hat sich auf Änderungen an dem Gesetzesvorhaben zum Bürgergeld geeinigt, um doch noch die Zustimmung der Union zu erreichen. Ein am Freitag bekannt gewordener Änderungsantrag sieht vor, dass in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezugs nun doch auf die Angemessenheit der Heizkosten sowie der Kosten von Umzügen geachtet werden soll. Ob das Gesetz nun auch im Bundesrat die erforderliche Zustimmung erhält, ist offen. 

Das Bürgergeld soll nach den Regierungsplänen zum 1. Januar Hartz IV ersetzen. Es sieht auch eine Erhöhung der Regelsätze um gut 50 Euro vor. Die Union hat aber in verschiedenen Bereichen Vorbehalte und mit einer Blockade im Bundesrat gedroht. 

Laut Dagmar Schmidt „viele Änderungswünsche aufgenommen“

Bei den Heizkosten war bislang vorgesehen, dass in der zweijährigen Karenzzeit keine Einschränkungen für die Übernahme durch den Staat gelten sollen. „Wir haben nun viele Änderungswünsche des Bundesrats aufgenommen, das Ergebnis ist ein wirklich guter Kompromissvorschlag“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt der Nachrichtenagentur AFP. „Wenn die Union das Bürgergeld nun trotzdem aus parteipolitischen Überlegungen weiter verzögern sollte, dann tut sie das auf dem Rücken genau der Menschen, die am wenigsten haben.“

Der Bundestag will am kommenden Donnerstag über das Gesetz abstimmen, der Bundesrat könnte dann am 25. November abschließend entscheiden. Eine Blockade der Union in der Länderkammer könnte den Start zum 1. Januar in Frage stellt. 

Union hält Schonvermögen für zu hoch

Politiker von CDU und CSU kritisieren, dass der weitgehende Verzicht auf Sanktionen gegen Bezieherinnen und Bezieher den Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit mindere. Außerdem halten sie das geplante Schonvermögen für zu hoch. Es soll in den ersten 24 Monaten bei 60.000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher liegen.

Der Grünen-Arbeitsmarktexperte Frank Bsirske wies die Unions-Kritik zurück. „Ich finde es problematisch, dass die Union derzeit eine Fake-News-Kampagne macht und behauptet, dass sich Arbeit nach der Einführung des Bürgergeldes nicht mehr lohnt“, sagte er AFP. „Fakt ist: Es lohnt sich immer, arbeiten zu gehen, statt Bürgergeld zu beziehen.“ Mit dem Bürgergeld sollten das Hartz-IV-System überwunden, den Menschen mehr Sicherheit gegeben und eine neue Kultur des Förderns in den Jobcentern etabliert werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“: „Meine Hand ist gegenüber den CDU-Ministerpräsidenten ausgestreckt.“ Die „Ampel“ habe schnell auf die Forderungen des Bundesrats reagiert. Es werde im Bundestag noch zahlreiche Änderungen geben, „die auch den Wünschen der Länder entsprechen“. So bekämen die Jobcenter „stärkere Möglichkeiten, gegen Leistungsmissbrauch vorzugehen“.

Gesetz könnte trotz Änderungen scheitern

Wegen der weitgehenden Unions-Kritik ist aber offen, ob das Bürgergeld mit den jetzt von der „Ampel“ geplanten Änderungen die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten wird. Scheitert das Gesetz in der Länderkammer, müsste ein Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden. Dieses könnte sich zu lange hinziehen, um den geplanten Starttermin 1. Januar hinzubekommen. 

Dann müssten die Bezieher vermutlich auch auf die geplante Erhöhung des Regelsatzes um 53 Euro warten. Derzeit gibt es rund 5,4 Millionen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Zahl der Bürgergeld-Empfänger dürfte laut Bundesarbeitsministerium nicht nennenswert darüber liegen.