Gefängnis Bruchsal: Hier verhungerte im August 2014 ein Häftling Foto: dpa

Gut acht Monate nach dem Hungertod eines Häftlings im Bruchsaler Gefängnis kommt ein psychiatrischer Gutachter zum Schluss, dass die Nahrungsverweigerung die Folge einer „krankhaftes Störung der Geistestätigkeit“ gewesen sei.

Bruchsal - Gut acht Monate nach dem Hungertod eines Häftlings im Bruchsaler Gefängnis kommt ein psychiatrischer Gutachter zum Schluss, dass die Nahrungsverweigerung die Folge einer „krankhaftes Störung der Geistestätigkeit“ gewesen sei. Dies teilte am Montag die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit, die gegen den Bruchsaler Anstaltsleiter sowie eine Ärztin wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

„Der Sachverständige ist der Auffassung, dass der Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch eine konsequente – auch zwangsweise – Gabe von Psychopharmaka, gegebenenfalls in Verbindung mit einer künstlichen Ernährung, hätte verhindert werden können“, heißt es in der Mitteilung der Karlsruher Behörde.

Die Staatsanwaltschaft weist aber ausdrücklich darauf hin, dass das psychiatrische Gutachten nicht bedeute, dass der Anstaltsleiter strafrechtlich verantwortlich sei. Die Frage, ob der Tod des Gefangenen für die Anstaltsleitung vorhersehbar war, müsse erst noch weiter untersucht werden.

Der aus Burkina Faso stammende Mann war am 9. August im Bruchsaler Gefängnis tot aufgefunden worden, nachdem er sich über Wochen hinweg nur von Müsliriegeln und Wasser ernährt hatte. Eine Obduktion ergab, dass er an Unterernährung gestorben war. Der wegen Totschlags verurteilte Mann galt als äußerst gewalttätig und hatte deshalb über Jahre hinweg in Einzelhaft gesessen.

Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) erklärte am Montag, das Gutachten stelle einen „Zwischenschritt“ der Ermittlungen dar. Das Ministerium werde den Bericht aber unabhängig von der Arbeit des Staatsanwalts eingehend analysieren: „Er wird uns helfen, alles dafür zu tun, dass sich ein solch schrecklicher Vorfall nicht wiederholen wird.“ Das Thema ärztliche Zwangsmaßnahmen soll auch in der von Stickelberger eingesetzten Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen erörtert werden.