Rund eineinhalb Jahre nach dem Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen Salzhemmendorf hat das Bundesgerichtshof jetzt die Revision der Täter abgewiesen. Foto: dpa

Am Montag hat der Bundesgerichtshof eineinhalb Jahre nach dem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf die Revision der Täter abgewiesen und die Urteile zum gemeinschaftlichen Mord bestätigt.

Hanover - Rund eineinhalb Jahre nach dem Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen Salzhemmendorf sind die Urteile gegen die drei Täter rechtskräftig geworden.

Dies teilte das Landgericht Hannover am Montag mit. Es hatte zwei Männer und eine Frau im März vorigen Jahres wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes verurteilt. Sie hatten im August 2015 einen Brandsatz durch ein Fenster in eine Wohnung geworfen, in der eine Frau aus Simbabwe mit ihren drei kleinen Kindern lebte. Das Feuer konnte aber schnell gelöscht werden, die Familie blieb unverletzt. Das Landgericht verurteilte das Trio zu Haftstrafen zwischen acht und viereinhalb Jahren. Die Beschuldigten legten dagegen Revision beim Bundesgerichtshof ein. Dieser bestätigte die Urteile aber.