Kommen mit der Pflicht auch Kosten? Foto: Brian A Jackson / shutterstock.com

Ab Juli 2024 müssen alle neuen PKW über eine Blackbox verfügen. Diese Pflicht verwirrt viele Autofahrer. Ist mit Kosten zu rechnen?

Ein Event Data Recorder (EDR) für das Auto, oft auch als Blackbox bezeichnet, ist ein elektronisches Gerät, das bestimmte Daten von einem Fahrzeug in den Sekunden vor, während und nach einem Unfall aufzeichnet. Ähnlich wie die Blackboxes in Flugzeugen kann der EDR wertvolle Informationen über die Bedingungen und Umstände eines Unfalls liefern. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/2144 müssen seit dem 6. Juli 2022 alle neuen Fahrzeugtypen mit so einer Blackbox ausgestattet werden. Ab dem 7. Juli 2024 ist die Blackbox dann auch in allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) Pflicht. In anderen Fahrzeugklassen ab dem 7. Januar 2026 bzw. 7. Januar 2029. Für die meisten Autofahrer ist aber insbesondere der 7. Juli 2024 entscheidend, wenn neue PKW mit der EDR ausgerüstet sein müssen. Was bedeutet die Pflicht für Verbraucher?

Kommen Kosten auf Autofahrer zu?

Die Blackbox-Pflicht ab Juli 2024 gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge. Das heißt, die Blackbox muss nicht nachträglich in Fahrzeuge eingebaut werden. Somit entstehen auch keine Kosten für Autobesitzer. Lediglich, wer ein neues Auto kauft, wird dann eine Blackbox an Bord haben. Bzw. in neuen Fahrzeugtypen sind diese schon seit dem 6. Juli 2022 verbaut. Zudem installieren einige Hersteller schon jetzt freiwillig solche EDRs in ihren Autos.

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Welche Daten speichert die Blackbox?

Der Event Data Recorder (EDR) eines Autos speichert spezifische Daten, die im Falle eines Unfalls relevant sind. Vor dem Unfall erfasst er Informationen wie Geschwindigkeit, Gaspedalstellung, Bremsstatus, Zündzyklus, Motordrehzahl, Aktivität von ABS und Stabilitätskontrolle sowie den Lenkwinkel. Nach dem Crash verzeichnet er Änderungen der Geschwindigkeit in Längs- und Querrichtung. Zudem hält der EDR Informationen zu den Rückhaltesystemen fest, wie den Anschnallstatus von Fahrer und Beifahrer, den Zustand der Airbag-Warnleuchte und den genauen Auslösezeitpunkt der verschiedenen Airbags. Alle diese Daten werden lokal im Auto gespeichert und sind vor Online-Zugriffen geschützt. Zum Auslesen der Daten verwendet man entweder die OBD-Schnittstelle im Auto oder, falls diese durch den Unfall beschädigt wurde, direkt das Airbag-Steuergerät.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Die Daten aus dem Event Data Recorder (EDR) gehören dem Fahrer oder Halter des Fahrzeugs und dürfen keine personenbezogenen Informationen enthalten. Der EDR speichert Daten nicht dauerhaft, und nicht jeder kann diese ohne Zustimmung des Halters abrufen. Dennoch kann bei regulären Werkstattbesuchen oder HU-Prüfungen ein Auslesen theoretisch erfolgen. In der Regel werden EDR-Daten jedoch nur von beauftragten Sachverständigen auf Anordnung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft im Rahmen von Unfalluntersuchungen ausgelesen. Obwohl EDR-Daten bei der Unfallrekonstruktion helfen, sind Spuren am Unfallort und Fahrzeugdeformationen oft die primären Informationsquellen. Bei gravierenden Unfällen, wie solchen mit Schwerverletzten, kann der Datenschutz des Einzelnen hinter das Interesse der Strafverfolgung zurücktreten, sodass der Halter das Auslesen nicht verhindern kann.