Die Stadtverwaltung tut sich offenbar schwerer als gedacht bei der rechtlichen Aufarbeitung der illegalen Baumfällaktion vom Februar dieses Jahres an einem Hanggrundstück am Stuttgarter Killesberg.
Stuttgart - Die Stadtverwaltung tut sich offenbar schwerer als gedacht bei der rechtlichen Aufarbeitung der illegalen Baumfällaktion vom Februar dieses Jahres an einem Hanggrundstück am Stuttgarter Killesberg. Wie berichtet, hatten seinerzeit Mitarbeiter einer Gartenbaufirma aus dem Remstal im Auftrag des städtischen Liegenschaftsamts ohne erforderliche Genehmigung mindestens sieben Bäume gefällt, die unter die städtische Baumschutzsatzung fallen.
Erst nach Protesten von Anwohnern wurde die Aktion gestoppt. Zwar hatte sich Amtsleiter Thomas Zügel im April vor dem Umweltausschuss des Gemeinderats für die Aktion entschuldigt und dabei gravierende Fehleinschätzungen des für die Fällaktion verantwortlichen Mitarbeiters eingeräumt, der die Abholzung mit Sicherheitsbedenken und Gefahr im Verzug begründet hatte. Doch das Verfahren zur Klärung der Schuldfrage ist bis heute nicht abgeschlossen – und könnte sich unter Umständen noch Jahre hinziehen.
Auf wiederholte Anfrage unserer Zeitung ließ das für die Prüfung zuständige Referat für Städtebau, Wohnen und Umwelt von Bürgermeister Peter Pätzold (Grüne) jetzt mitteilen: „Das Verfahren läuft noch, deswegen können wir uns inhaltlich nicht dazu äußern.“ Wenige Tage zuvor hatte es noch so ausgesehen, als ob die Klärung der Schuldfrage und damit auch die Entscheidung über die Höhe des Bußgelds kurz bevorstehe.
Ein Rückblick: Mindestens sieben Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern, die laut der städtischen Baumschutzsatzung allenfalls in Ausnahmefällen abgeholzt werden dürfen, waren seinerzeit oberhalb der Straße Auf der Kanzel an einem Steilhang der Motorsäge zum Opfer gefallen. Der Auftrag dazu erging vom Amt für Liegenschaften, da es sich um ein städtisches Grundstück handelt. Die vorgeschriebene Genehmigung für die Fällung nebst vorheriger Begutachtung beim eigentlich zuständigen Garten-, Friedhofs- und Forstamt hatten aber weder die Landschaftsgärtner noch die Verantwortlichen beim Liegenschaftsamt vorab eingeholt. Ein im Nachhinein eingeholtes Gutachten eines Baumsachverständigen hatte zumindest den verbliebenen Gehölzen am Hang, die eigentlich ebenfalls zur Fällung vorgesehen waren, absolute Standsicherheit bescheinigt.
Stadt: „Be- und entlastende Umstände werden noch geprüft.“
Es folgte der Auftritt des zerknirschten Amtsleiters vor dem Umweltausschuss, bei dem Zügel die Schuld seines verantwortlichen Mitarbeiters vor Ort unumwunden eingeräumt hatte: Dieser sei zu einer Gefahrenabschätzung gar nicht in der Lage gewesen, so Zügel damals. Das Eingeständnis des Amtschefs scheint bei der Klärung der Schuldfrage nun aber kaum noch eine Rolle zu spielen. „Der Sachverhalt wird ermittelt, be- und entlastende Umstände werden geprüft“, erklärte ein Sprecher der Stadt.
Es werde grundsätzlich „neutral- und ergebnisoffen“ ermittelt, die Verhängung eines Bußgelds werde gleichermaßen rechtlich begründet wie die – offenbar nicht ausgeschlossene – Einstellung des Verfahrens. Für ein Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung habe die Stadt grundsätzlich drei Jahre Zeit, und auch nach Verhängung eines Bußgelds könne der Beschuldigte Einspruch dagegen einlegen; eine gerichtliche Klärung könne sich ebenfalls „über mehrere Jahre hinziehen“. Die Stadt verweist auch darauf, dass für einen ökologischen Ausgleich gesorgt werde, so dass durch die Rodungen kein Schaden zurückbleibe.
Für den Herbst waren bereits Ersatzpflanzungen an Ort und Stelle angekündigt worden: Laut Stadt sollen auf dem Areal 14 neue Bäume gepflanzt werden. Für die Stabilität des Hanggrundstücks wäre die rasche Nachpflanzung vor den bevorstehenden herbstlichen Regentagen sicher hilfreich: Anlieger berichteten bereits von ersten kleineren Muren nach Regenfällen an dem Steilhang.