Wie die Axt im Wald haben Forstarbeiter an diesem Hang am Killesberg gewütet. Anwohner protestierten und stoppten die Aktion – für sieben Bäume war es schon zu spät. Foto: Lichtgut/Leif-Hendrik Piechowski

Das Stadtplanungsamt hat ein Bußgeldverfahren gegen das Liegenschaftsamt wegen der illegalen Baumfällungen auf dem Killesberg vom Februar dieses Jahres eingeleitet. Zugleich will die Stadt den entstandenen Schaden im kommenden Winter durch Ersatzpflanzungen wieder gut machen.

Stuttgart - In der Affäre um mindestens sieben illegal gefällte Bäume auf einem städtischen Steilhang am Killesberg hat die Stadt ein Bußgeldverfahren gegen das verantwortliche Liegenschaftsamt eingeleitet. Das Vergehen werde als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die Verantwortlichkeit müsse geklärt werden, so die Auskunft der Stadt. Derzeit würden „Personen angehört, die mit dem Vorgang zu tun hatten“. Offenbar gehören dazu neben dem verantwortlichen Mitarbeiter des Liegenschaftsamts auch Mitarbeiter jener Firma aus dem Rems-Murr-Kreis, die im Auftrag der Stadt die Abholzaktion vorgenommen hatte, ohne den Zustand der Bäume vorher begutachten zu lassen.

Wie berichtet, war das Grundstück oberhalb der Straße Auf der Kanzel im Februar im Auftrag des Liegenschaftsamts gerodet worden. Mindestens sieben Bäume waren dabei ohne die eigentlich vorgeschriebene Begutachtung durch einen Baumsachverständigen der Motorsäge zum Opfer gefallen, bevor Anwohnerproteste die Fällaktion stoppten. Die Angelegenheit hatte ein kommunalpolitisches Nachspiel: Der Chef des Liegenschaftsamts, Thomas Zügel, musste sich im Ausschuss für Umwelt und Technik für das Vorgehen entschuldigen. Der verantwortliche Mitarbeiter des Liegenschaftsamts vor Ort, der mit „Gefahr im Verzug“ die Abholzung gerechtfertigt hatte, sei zu einer Gefahrenabschätzung gar nicht in der Lage gewesen, so Zügel vor dem Ausschuss.

Stadt will im Winter an Ort und Stelle Nachpflanzungen vornehmen

Laut städtischer Baumschutzsatzung drohen bei illegalen Fällungen Bußgelder bis zu 50 000 Euro. Allerdings würden auch „bußgeldmindernde Umstände“ wie etwa eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage, fehlendes Eigeninteresse oder „persönliche Überforderung“ berücksichtigt. Allein letzteres dürfte als Tatbestand in Frage kommen, warum städtische Mitarbeiter die kommunale Baumschutzsatzung, die eine Begutachtung von Bäumen vor der Fällung vorschreibt, nicht kennen beziehungsweise ignoriert haben. Das Bußgeldverfahren muss laut Stadt innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.

Zugleich will die Stadt den entstandenen Schaden aber wieder gut machen, wie es laut Baumschutzsatzung auch vorgeschrieben ist. Für den Hang, auf dem die Rodungen stattfanden, sei bis zum Herbst ein Pflege- und Entwicklungskonzept auszuarbeiten, um einerseits die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und andererseits die Vegetation des Steilhangs zu pflegen. Die Stadt strebt zudem an, im nächsten Winter an Ort und Stelle Ersatzpflanzungen vorzunehmen.