Die Geruchsbelastung durch Pferde ist höher als durch Milchkühe. Foto: Gottfried Stoppel

Weil es neue Richtlinien für Geruchsbelästigungen gibt, könnte das Baugebiet Schölleräcker in Schorndorf-Weiler um rund zehn Bauplätze verkleinert werden.

Schorndorf - Noch im Sommer wähnten sich Manuela Büche und Bernd Erhardt auf der Zielgeraden eines wahren Bebauungsplan-Marathons: Seit 18 Jahren schon wird an dem Baugebiet Schölleräcker in Schorndorf-Weiler herumgemacht. Die Geschichte seiner Planung ist lang und unrühmlich – und inzwischen um ein Kapitel reicher.

 

Eigentlich ist man mitten im Bebauungsplanverfahren, im Februar hat der Gemeinderat über den Auslegungsbeschluss entschieden. Doch nun kommt – möglicherweise – mal wieder alles anders: „Es gibt einen neuen Gewichtungsfaktor für Geruchsimmissionen“, sagte Thorsten Donn von der Fachbereichsleitung Stadtentwicklung und Baurecht am Donnerstagabend im Gemeinderat. Was das bedeutet, bekamen Manuela Büche und Bernd Erhardt Ende Oktober per Post mitgeteilt: Das Baugebiet muss eventuell verkleinert werden.

Gewichtung hat sich geändert

Eine neue Variante des Lageplans sieht zwar etwas besser aus, allerdings sind das bisher nur Hochrechnungen. Das genaue Geruchsgutachten soll erst Anfang kommenden Jahres vorliegen. Im schlimmsten Fall verliert die Familie von Manuela Büche rund 90 Prozent ihrer Fläche; der Erbengemeinschaft rund um Bernd Erhardt bleibt noch einer von zwei Bauplätzen. „Trotzdem bedeutet das finanzielle Einbußen“, sagt Erhardt, der die Plätze verkaufen möchte. Büche wohnt in der Nähe des Baugebiets zur Miete und will dort mit ihrer vierköpfigen Familie und weiterer Verwandtschaft selbst bauen.

Was ist das Problem? An die Schölleräcker grenzt ein landwirtschaftlicher Betrieb, der Pferde hält. Die habe man, so erläutert der zuständige Fachbereichsleiter Manfred Beier, bei bisherigen Geruchsimmissionen-Gutachten mit Milchkühen gleichgesetzt. Mittlerweile gebe es bei der Gewichtung der Geruchsbelastung aber Unterschiede: „Inzwischen werden Milchkühe mit dem Faktor 0,4 berücksichtigt, Pferde hingegen mit dem Faktor 0,5“, erläutert Manfred Beier. Das bedeutet eine Veränderung um 20 Prozent. In diesem Fall würden rund zehn der geplanten 70 Bauplätze wegfallen.

Maßlos enttäuscht

Manuela Büche fühlt sich von dieser Entwicklung vor den Kopf gestoßen – und ist maßlos enttäuscht. „Jahrelang wurden wir immer wieder gebeten, mit unseren Flächen mitzumachen, weil nur so die nötige Ausgleichsfläche für das Baugebiet zusammenkommt. Und jetzt werden wir fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel“, sagt sie, die auch die Kommunikation per Brief höchst unglücklich fand. Ganz davon abgesehen findet sie, dass Weiler landwirtschaftlich geprägt ist. Die Maschinenhalle der Familie befindet sich direkt neben dem Pferdehof, als störend hat sie den Pferdegeruch noch nie empfunden. „Wem es nicht gefällt, der soll dort nicht hinziehen“, sagt Manuela Büche.

So einfach ist es aber nicht – wird ein solches von Geruchsimmissionen betroffenes Gebiet bebaut, kann jeder dagegen klagen. „Wir wollen das rechtssicher hinbekommen“, sagt Manfred Beier. Immerhin hat Schorndorf schon einen jahrelangen Rechtsstreit wegen der Schölleräcker hinter sich. Ein Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof hat die Stadt verloren. Kurz zusammengefasst war ein Lärmgutachten zu spät und fehlerhaft abgegeben worden. Deswegen musste das komplette Bebauungsplanverfahren noch einmal neu gestartet werden.

Beschleunigtes Verfahren

„Meiner Meinung nach hat die Stadt aber ihre Hausaufgaben wieder nicht gemacht“, sagt Bernd Erhardt. Denn dass es Änderungen bei den Richtlinien der Geruchsimmissionen gibt, darauf wurde die Verwaltung im Rahmen der Auslegung von einer Bürgerin hingewiesen. Am Donnerstag hat der Gemeinderat schon einmal die Weichen dafür gestellt, falls tatsächlich nur ein verkleinertes Gebiet entwickelt werden kann – dann soll dieses mit dem beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs vorangebracht werden. Dieses darf nur für Gebiete geltend gemacht werden, deren bebaubare Fläche 10 000 Quadratmeter nicht übersteigt. Um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, muss es dieses Jahr auf dem Weg gebracht werden, was mit dem Beschluss des Gemeinderats erfolgt ist. „Wir werden das Geruchsgutachten abwarten, und uns dieses ganz genau anschauen. Klein beigeben werden wir nicht“, betonen Büche und Erhardt.