Der alte Apfelbaum trägt gleich drei Nisthöhlen Johannes Enssle (rechts) begeht mit seinen Mitstreitern vom Nabu die Lehengärten in Gäufelden-Öschelbronn. Foto: Eibner-Pressefoto/Roger Buerke

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) findet, dass die unteren Naturschutzbehörden den Paragrafen 33 a zum Schutz von Streuobstwiesen nicht genügend umsetzen und droht in Gäufelden-Öschelbronn exemplarisch mit einer Klage.

Öschelbronn - Es ging bei der Pressekonferenz des Nabu am Dienstagabend nur um diese eine Streuobstwiese in Gäufelden-Öschelbronn. Johannes Enssle, der Vorsitzende des Nabu Baden-Württemberg, war extra gekommen, um auf zwei Gesetze aufmerksam zu machen: Den Paragrafen 13b des deutschen Baugesetzbuches, der seiner Ansicht nach die Streuobstwiesen bedroht, und den Paragrafen 33a des Landesnaturschutzgesetztes, der seiner Ansicht nach die Streuobstwiesen ungenügend schützt.