Die einst von der Stilllegung bedrohte Bahnstrecke entlang aus dem Talkessel hinauf nach Vaihingen soll künftig eine große Rolle im Regionalverkehr spielen. Stadt, Land und Region Stuttgart schlagen nun die ersten Pflöcke ein.
Es geht um gerade einmal rund 13 Kilometer Schienenstrecke, aber die haben in der Vergangenheit scharfe Debatten und gerichtliche Auseinandersetzungen verursacht. Auch aktuell ist eine Klage zur Zukunft der sogenannten Panoramabahn anhängig. So bezeichnet man wegen der sich bietenden Aussicht den Stuttgarter Abschnitt der Gäubahn, der aus dem Talkessel hinauf nach Vaihingen führt.
Neuer Vertrag
Stadt, Land, Region und Bahn schicken sich nun an, den einst im Zuge von Stuttgart 21 von der Stilllegung bedrohten Schienenstrang nicht zu erhalten, sondern so herzurichten, dass er den Erfordernissen des künftigen Bahnverkehrs entspricht. Klar ist: Die Deutsche Bahn hat nach der Inbetriebnahme des neuen Stuttgarter Bahnknotens kein Interesse mehr an der Strecke, begleitet den Übergang aber nicht nur inhaltlich, sondern auch mit Geld.
Sanierung bis mindestens 2027
Nun schließen die Projektpartner einen Kooperationsvertrag, der die Zuständigkeiten während der anstehenden Planung und Sanierung der Strecke regelt. Klar ist, die Strecke muss grundlegend saniert werden. Nach jetzigem Stand der Planungen soll sich das bis 2027 hinziehen. Da die Deutsche Bahn im Zuge von Stuttgart 21 den Streckenabschnitt zwischen Nordbahnhof und Hauptbahnhof kappt und damit kein Endpunkt für die Züge im Talkessel besteht, wird zwischen diesem Zeitpunkt und dem Ende der Sanierungsarbeiten kein Zug über die Strecke rollen können.
Den weiteren Prozess bis zur Übergabe an einen neuen Betreiber soll die landeseigene Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) über eine Tochtergesellschaft steuern. Ein externes Büro wird die verkehrliche und betriebliche Aufgabenstellung erarbeiten. Außerdem wollen die Partner Aufträge zur weiteren Planung des sogenannten Nordhalts erteilen. Dabei soll auf Höhe des Nordbahnhofs ein weiterer Bahnsteig entstehen, an dem Züge von der Panoramabahn kommend halten können.
Kosten sollen geteilt werden
Das alles kostet Geld. Die Kosten wollen sich die Partner in den kommenden zwei Jahren teilen. Land, Stadt und Region bezahlen jährlich je 300 000 Euro, die Deutsche Bahn ihrerseits 900 000 Euro. Im weiteren Verfahren könnte sich die finanzielle Zuwendung der Bahn bis auf 16 Millionen Euro erhöhen. Dieses Geld muss aber noch von Bahngremien freigegeben werden.
Da die Vereinbarung zunächst einmal bis zur für Sommer 2025 vorgesehenen Kappung der Gäubahn befristet ist und gleichzeitig die Zeit drängt, wird die erste Tranche bereits Ende September 2023 fällig, die beiden anderen je Ende März 2024 und 2025. Vertraglich festgehalten ist, dass diese Kostenaufteilung nichts über eine spätere Beteiligung der Partner an den tatsächlichen Sanierungs- und Betriebskosten aussagt. Erstere dürften erst feststehen, wenn die nun angeschobenen Planungen konkret werden.
Mehr regionales Engagement gefordert
In Stadt und Region befassen sich aktuelle die zuständigen Gremien mit dem Papier. Im Stuttgart-21-Ausschuss des Stuttgarter Gemeinderats wurde der nächste Schritt zum Erhalt der Panoramabahn mehrheitlich begrüßt. Die Grünen wünschen sich ein deutlich stärkeres Engagement der Region, die Hauptnutznießerin der Verbindung sei. Bei der Stadt wird abschließend am 26. Juli über den Vertrag beraten, die Zustimmung gilt als sicher. Mit großer Mehrheit hat auch der Verkehrsausschuss der Region am Mittwoch der Vereinbarung zugestimmt. Auch wenn sich die fernere Zukunft der Panoramastrecke damit klärt, ist die Lage in den kommenden Jahren weniger eindeutig. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht gerichtlich gegen die vorgesehene Unterbrechung des Schienenwegs zwischen Nord- und Hauptbahnhof vor, die die Deutsche Bahn wegen des Baufortschritts für Stuttgart 21 im Sommer 2025 vorsieht. Weil die Stadt die Gefahr sieht, dass sich dadurch ihre städtebaulichen Ambitionen verzögern könnten, hält sie die Position der DUH für wenig stichhaltig. Das nächste Wort hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof, wo die Klage anhängig ist.