BAföG-Rückzahlung: Wann, wie viel und wer? Alle Infos. Foto: William Potter / Shutterstock

Über 600.000 Studierende, Schüler und Schülerinnen bekommen in Deutschland BAföG. Doch muss man dieses Geld eigentlich zurückzahlen und wenn ja: Wann und wie viel? Wir erklären die BAföG-Rückzahlung einfach und verständlich.

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist eine staatliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in Deutschland, die finanziell bedürftig sind und eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren möchten.

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Einkommen der Eltern oder des eigenen Partners sowie den eigenen Lebenshaltungskosten. Das Ziel von BAföG ist es, Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern, damit auch Menschen aus finanziell schwächeren Familien eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren können.

Muss man BAföG zurückzahlen?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht je nach Ausbildungsstufe unterschiedliche Unterstützungen vor. Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als reinen Zuschuss und müssen nichts zurückzahlen. Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten hingegen die Hälfte als Zuschuss und die andere Hälfte als Darlehen, das zurückgezahlt werden muss.

Also ja: BAföG für Studierende muss in der Regel zurückgezahlt werden – zumindest zum Teil.

Wie viel BAföG muss man zurückzahlen?

Die Bedingungen des BAföG sind sozial gestaltet und sollen bedürftige Studierende unterstützen. Auf das BAföG-Darlehen fallen keinerlei Zinsen an und niemand muss mehr als 10.010 Euro zurückzahlen – egal, wie viel BAföG man erhalten hat.

Der BAföG-Höchstsatz liegt 2024 bei 934 Euro. Wer 6 Semester lang diesen Höchstsatz erhält, bezieht also rund 33.600 Euro BAföG, wovon die Hälfte als Darlehen gezahlt wird, also etwa 16.800 Euro. Auch in solch einem Fall müssen maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden.

Die monatliche Rückzahlung beträgt 130 Euro und ist alle drei Monate fällig, das heißt vier Mal im Jahr 390 Euro. Gemäß der Neuregelung seit 2019 können Darlehensnehmerinnen und -nehmer nach 20 Jahren von ihrer Restschuld befreit werden, sofern sie sich um Tilgung bemüht haben.

BAföG-Rückzahlung & Nachlass: Tabelle

Es gibt einen Bonus für fleißige Rückzahlerinnen und Rückzahler: Wer das Darlehen schon vor der Fälligkeit ganz oder teilweise tilgt, bekommt einen Teil der Schulden erlassen.

Wer beispielsweise 10.000 Euro auf einen Schlag zurückzahlen möchte, der bekommt 21 Prozent Nachlass. Das heißt, man muss nur 7.900 Euro zurückzahlen. Auch bei kleineren Summen gibt es schon einen BAföG-Nachlass: Wer 5.000 Euro auf einen Schlag zurückzahlt, erhält immerhin noch 13 Prozent „Rabatt“.

Die gesamte Nachlass-Tabelle finden Sie beim Bundesverwaltungsamt.

Es ist möglich, den gesamten Betrag auf einmal zurückzuzahlen. Es ist aber auch möglich, einmal oder mehrmals vorzeitige Teilzahlungen vorzunehmen. Diese muss man allerdings vorher beim BVA beantragen und es muss sich dabei um eine Teilzahlung von mindestens 475 Euro handeln.

Wenn es Zeiträume gab, in denen Sie von der Rückzahlung befreit waren, wird kein Rabatt auf den Betrag gewährt, der in dieser Zeit nicht zurückgezahlt wurde. Wenn die Befreiung lange genug war, kann es sogar sein, dass es überhaupt keinen Rabatt mehr gibt. Zeiten der Befreiung vor dem 31.03.2020 haben jedoch keinen Einfluss auf die Höhe des Rabatts.

Ab wann muss man BAföG zurückzahlen?

Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ablauf der maximalen Darlehenslaufzeit, was in der Regel der normalen Studiendauer entspricht. Das heißt: Normalerweise beginnt die Rückzahlung des BAföG fünf Jahre nach Ende des Studiums. Im Einzelfall kommt es aber immer auf die maximale Darlehenslaufzeit Ihres letzten finanzierten Ausbildungs- oder Studiengangs an.

Sie müssen nicht selbst an die Rückzahlung denken. Etwa 6 Monate vor Beginn der BAföG-Rückzahlung erhalten Sie Post vom Bundesverwaltungsamt. In diesem Bescheid ist aufgeführt, welchen Darlehensbetrag Sie zurückzahlen müssen und ab wann dieser zu welchen Konditionen zurückzuzahlen ist. Der Bescheid enthält auch Informationen zu einem möglichen Nachlass, wenn die Summe oder ein Teil der Summe auf einmal bezahlt wird. Es kann sich daher lohnen, in den ersten Jahren der Berufstätigkeit sparsam zu sein und einen gewissen Betrag für die BAföG-Rückzahlung zurückzulegen.

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Ausnahmen: Wann muss man BAföG nicht zurückzahlen?

Sie können die Rückzahlung aussetzen, wenn Ihr monatlich anrechenbares Einkommen weniger als 1605 € beträgt (1). Dieser Betrag kann sich erhöhen, wenn Sie einen Ehepartner, einen eingetragenen Lebenspartner oder Kinder zu versorgen haben. Auch in diesem Fall bleibt Ihr Darlehen zinslos. Die Freistellung wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt und ist bis zu 4 Monate vor Antragseingang auch rückwirkend möglich.

Außerdem können Darlehensnehmerinnen und -nehmer nach 20 Jahren von ihrer verbleibenden Schuldenlast befreit werden, vorausgesetzt, sie haben sich aktiv um die Tilgung bemüht.

Das BAföG für Schülerinnen und Schüler wird komplett als Zuschuss gezahlt. Es ist vergleichbar mit einem Stipendium und muss niemals zurückgezahlt werden.