Seit Jahren gibt es eine Meldepflicht für diskriminierende Vorfälle an Schulen, wenn sie ethnischen oder religiösen Hintergrund haben. Im Bereich rechts die meisten.
Seit 2018 gibt es in Baden-Württemberg eine Meldepflicht für antisemitische sowie andere religiös oder ethnisch begründete diskriminierende Vorkommnisse an öffentlichen Schulen – bisher wurden 149 Fälle gemeldet. Davon hatten 119 einen rechtsextremistischen Hintergrund, wie aus einer Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage von zwei AfD-Abgeordneten hervorgeht.
Fünf Vorfälle hatten einen islamistischen Hintergrund. Drei Vorfälle sind aus dem Jahr 2020 und wurden von beruflichen Schulen sowie von einem allgemeinbildenden Gymnasium gemeldet. Ein Vorfall aus dem Jahr 2022 wurde von einem Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) gemeldet; aus dem Jahr 2023 liegt ein Vorfall von einem allgemeinbildenden Gymnasium vor.
Wann eine Meldepflicht besteht
Von Versuchen islamistisch ausgerichteter Akteure, an den Schulen des Landes Einfluss auf die politische Willensbildung der Schülerschaft oder des Kollegiums zu nehmen, sei nicht bekannt, teilte das Kultusministerium mit.
Meldepflicht besteht, sofern die Vorfälle mindestens mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet wurden oder zum Zeitpunkt der Meldung noch geahndet werden sollten. Grundsätzlich sind auch islamistische Vorfälle erfasst, da diese regelmäßig mit der Diskriminierung Andersgläubiger einhergehen.
Grundlage: Kriminalpolizeilicher Meldedienst
Die fünf Vorgänge mit islamistischem Hintergrund hatten in vier Fällen keinen spezifischen Adressaten. Ein Vorgang hatte die Religionszugehörigkeit zum Gegenstand. Im Rahmen der Verpflichtung, antisemitische und anderweitig religiös oder ethnisch begründete Vorfälle von Diskriminierung durch Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen zu melden, gab es keine Erhebung personenbezogener Daten. In Baden-Württemberg gibt es rund 4500 öffentliche Schulen.
Die Erfassung politisch motivierter Kriminalität erfolgt auf der Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes. Mit Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 10. Mai 2001 sind rückwirkend zum 1. Januar 2001 die bundesweit einheitlich geltenden Kriterien zur Definition und Erfassung politisch motivierter Straftaten in Kraft gesetzt worden.