Thomas Strobl (CDU, links), Innenminister von Baden-Württemberg, und Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) im Landtag Foto: dpa

Über den Nachtrag sollen etwa die Maßnahmen finanziert werden, die Grün-Schwarz zur Luftreinhaltung in Stuttgart plant, um Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 abzuwenden.

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung will 2018/2019 rund zwei Milliarden Euro mehr ausgeben als bisher geplant. Das geht aus den Eckpunkten für einen Nachtragsetat hervor, die Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) zu den Klausuren der Regierungsfraktionen vorlegte. Darüber berichtete zuerst die „Südwest Presse“ - die Eckpunkte liegen auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

Im laufenden Doppeletat sind bereits Ausgaben in Höhe von insgesamt 100 Milliarden Euro veranschlagt. Über den Nachtrag sollen etwa die Maßnahmen finanziert werden, die Grün-Schwarz zur Luftreinhaltung in Stuttgart plant, um Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 abzuwenden. Anfang 2019 kommen nach einschlägigen Gerichtsurteilen bereits Fahrverbote für Diesel der Euronorm 4 und schlechter.

Noch frei zur Verteilung sind 161 Millionen Euro.

Für die Luftreinhaltemaßnahmen sind 105 Millionen Euro eingeplant. 563 Millionen Euro sind für die Kommunen veranschlagt, damit diese unter anderem Aufgaben wie die Unterbringung geduldeter Flüchtlinge finanzieren können. Rund 1,1 Milliarden Euro fließen in Rücklagen für Haushaltsrisiken, darunter im Flüchtlingsbereich. Am Kreditmarkt sollen noch einmal 500 Millionen Euro getilgt werden - insgesamt sind es dann für 2018/2019 eine Milliarde Euro. Das Land Baden-Württemberg ist derzeit mit 46,3 Milliarden Euro am Kreditmarkt verschuldet.

Noch frei zur Verteilung sind 161 Millionen Euro. Die Ministerien haben laut Vorlage aber einen höheren Finanzbedarf angemeldet: einen einmaligen Mehrbedarf von 250 Millionen Euro und einen strukturellen, also in jedem Jahr wiederkehrenden Mehrbedarf von 180 Millionen Euro. Damit hat das Feilschen um die Verteilung der freien Mittel begonnen.

Die Eckpunkte sollen am 25. September ins Kabinett. Auf der Grundlage erarbeitet Finanzministerin Sitzmann einen Gesetzentwurf. Am 12. Dezember soll der Nachtragsetat im Landtag beschlossen werden.