Die Staatsanwaltschaft will nicht locker lassen im Tortenwerfer-Prozess Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Öhringen im Fall des Tortenwurfs auf Innenminister Reinhold Gall Berufung eingelegt. Man halte an den Tatvorwürfen der versuchten Körperverletzung, der Nötigung und der Sachbeschädigung fest.

Ludwigsburg/Heilbronn - Das Amtsgericht Öhringen hatte die drei Anklagepunkte der versuchten Körperverletzung, der Nötigung und der Sachbeschädigung am vergangenen Donnerstag verworfen. Der Öhringer Richter wertete den Tortenwurf letztlich als „Ausdruck plakativer Missbilligung“ und damit als Beleidigung. Eine solche könne aber nur verfolgt werden, wenn der Betroffene Strafanzeige stelle – das hatte der Innenminister jedoch unterlassen. Lediglich die fahrlässige Körperverletzung eines Personenschützers von Gall hatte der Richter als erwiesen angesehen. Dafür hatte er den 20-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt.

Auch angesichts des Verzichts des Innenministers auf eine Strafanzeige, wolle die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung auch jetzt noch weiter vorantreiben, sagt Harald Lustig: „Wir haben schließlich bei der Anklageerhebung ein besonderes öffentliches Interesse angenommen“, erklärt er. Der Innenminister selbst will sich zu dem Verfahren nicht äußern.

Martin Heiming, der Verteidiger des Angeklagten, zeigt sich verwundert darüber, mit welcher Vehemenz die Staatsanwaltschaft den Tortenwurf verfolgt. „Sie hat den Fall von Anfang an sehr hoch gehängt und wollte ihn auf Teufel komm raus verfolgen“, sagt der Rechtsanwalt. „Ich habe den Eindruck, dafür sind sämtliche Kanonen aus dem Keller geholt worden.“ So gesehen sei er nicht sonderlich überrascht, dass das Öhringer Urteil von dieser Seite aus nicht akzeptiert werde.

Er hingegen sei relativ zufrieden mit der Entscheidung des Amtsgerichts, sagt Heiming. Immerhin habe diese seine Einschätzung bestätigt, dass der Tortenwurf gar nicht strafbar sei. Schließlich sei eine solche weich und daher kaum für eine Körperverletzung geeignet. Ebenso wenig sei Galls Kleidung nachhaltig beschädigt, wie inzwischen klar sei. Und auch der Tatbestand der Nötigung, auf dem die Staatsanwaltschaft besteht, funktioniere aus seiner Sicht rechtlich nicht: Weder sei ein Tortenwurf als Gewalt anzusehen, noch sei Gall dadurch gezwungen worden, die Veranstaltung zu verlassen.

Allerdings halte er die Verurteilung für die fahrlässige Körperverletzung nicht für plausibel, so Heiming. Es leuchte ihm nicht ein, warum sein Mandant dafür bestraft werden solle, dass der Personenschützer sich ungeschickt bewegt habe. Deshalb werde er vermutlich ebenfalls Berufung einlegen. Der Personenschützer hatte sich nach eigenen Angaben beim Aufspringen von seinem Platz kurz nach dem Tortenwurf am Stativ eines Lautsprechers das Schienbein aufgekratzt.

Der 20-jährige Angeklagte hatte im Februar bei einer Tagung zum Thema Rechtsterrorismus in Ludwigsburg eine Himbeer-Sahne-Torte auf den Innenminister Gall geworfen. Damit wollte der junge Mann, der offenbar der linken Szene in Heilbronn zuzurechnen ist, auf die Verstrickungen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hinweisen und gegen die seiner Meinung nach unzureichenden Aufklärungsbemühungen des Landes protestieren. Gegen einen Strafbefehl über 2000 Euro hatte der Angeklagte Widerspruch eingelegt, deshalb kam die Sache vor Gericht. Die Verhandlung vor dem Öhringer Amtsgericht war von einem massiven Polizeiaufgebot und strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitet gewesen.