Die Vinzenz-Pallotti-Kirche in Birkach wird abgerissen und macht Wohnungen Platz Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart plant nach Informationen unserer Zeitung eine neue Unterkunft für Flüchtlinge im Süden der Stadt. Auf dem 8000 Quadratmeter großen Areal um die Vinzenz-Pallotti-Kirche in der Birkheckenstraße will sie gemeinsam mit dem Siedlungswerk Stuttgart und der Stadt ein neuartiges Wohnkonzept etablieren: In einem Gebäudekomplex mit rund 75 Wohnungen sollen künftig Flüchtlinge mit Bleiberecht, Asylbewerber und auch Studenten wohnen. Die Vinzenz-Pallotti-Kirche soll für das Bauvorhaben abgerissen werden.

Stuttgart - Die Diözese Rottenburg-Stuttgart plant nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten eine neue Unterkunft für Flüchtlinge im Süden der Stadt. Auf dem 8000 Quadratmeter großen Areal um die Vinzenz-Pallotti-Kirche in der Birkheckenstraße will sie gemeinsam mit dem Siedlungswerk Stuttgart und der Stadt ein neuartiges Wohnkonzept etablieren: In einem Gebäudekomplex mit rund 75 Wohnungen sollen künftig Flüchtlinge mit Bleiberecht, Asylbewerber und auch Studenten wohnen. Die Vinzenz-Pallotti-Kirche soll für das Bauvorhaben abgerissen werden.

„Wir wollen den Flüchtlingen einen Wohnraum bieten, der optisch nicht unterscheidbar von anderen Häusern ist“, sagt Christiane Reim von der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Ziel sei ein würdevolles Wohnen und keine Unterbringung in Turnhallen oder Containern, so Reim.

Obwohl das Projekt noch am Anfang steht und am späten Freitagabend vom Kirchengemeinderat beschlossen werden musste, haben die Pläne bereits Gestalt angenommen: In den Wohnungen sollen rund 40 Asylbewerber unterkommen, die erst seit kurzem in Deutschland sind. Nach bisheriger Planung sollen zudem 25 Flüchtlinge mit Bleiberecht und einer Arbeitserlaubnis in dem Neubau wohnen. Außerdem sollen 25 Studenten in den Neubau einziehen.

Geplant sind zudem rund 60 Eigentumswohnungen, die das Siedlungswerk für den regulären Wohnungsmarkt vorsieht. Das Wohnkonzept soll ein Signal setzen, sagt Norbert Tobisch. „Wir verfolgen damit eine Art Doppelstrategie, die sich als eine Ergänzung zu den Systembauten für Flüchtlinge versteht“, so der Geschäftsführer der Projektentwicklung beim Siedlungswerk.

Die Diözese will das Gemeinschaftsgefühl der Bewohner stärken. „Wir planen zum Beispiel eine Begegnungsstätte in dem Haus, in dem die Menschen Deutsch- und Integrationskurse bekommen sollen“, sagt Christiane Reim. Auch soll ein neuer Kindergarten auf dem 8000 Quadratmeter großem Areal entstehen.

Die Kosten für den Bau dürften laut Diözese bei 20 bis 23 Millionen Euro liegen. Investor ist das Siedlungswerk Stuttgart. Die Mieten für die Wohnungen, in denen Asylbewerber unterkommen, übernimmt die Stadt. „Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Flüchtlinge steigt, sind solche Projekte natürlich genau das Richtige“, sagt Stefan Spatz vom Sozialamt.

Der geplante Neubau gehört laut Siedlungswerk zu dem Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM), einem Förderprogramm der Stadt, das Bauherren daran bindet, einen bestimmten Anteil der Wohnungen günstig zu vermieten.

Aus Kreisen des Kirchengemeinderats hieß es am Freitag, dass eine Mehrheit hinter dem Projekt stehe. Bis zum Frühjahr, sagt der bischöfliche Flüchtlingsbeauftragte Thomas Broch, solle ein Architekturwettbewerb erfolgen. Die Wohnungen seien frühestens Ende 2016 bezugsfertig.

Asylrecht und Arbeit

Asylrecht und Arbeit

Duldung Bezeichnet nach dem deutschen Aufenthaltsrecht eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ eines Ausländers. Geduldete Ausländer haben zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen, bekommen jedoch staatliche Hilfen, die im Jahr 2012 vom Bundesverfassungsgericht auf das Niveau von Hartz-IV angehoben wurden. Nach Paragraf 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes besteht nach 18 Monaten Duldungszeit ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Flüchtlinge mit Bleiberecht Das Bleiberecht leitet sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ab und besagt, dass eine Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen aus humanitären Gründen besteht. Nach Schätzungen des Flüchtlingsrats leben derzeit rund 94 000 geduldete Menschen in der Bundesrepublik. Diese Menschen kommen vor allem aus Kriegsgebieten, etwa aus Afghanistan, Syrien oder Irak.

Arbeitserlaubnis Bislang dürfen Asylbewerber und geduldete Ausländer erst nach neun Monaten arbeiten. Nach einer Entscheidung des Bundesrats soll dieses Arbeitsverbot jedoch künftig nach drei Monaten fallen. Die sogenannte Vorrangprüfung der Arbeitsagentur sichert Deutschen in den meisten Fällen aber einen Arbeitsplatz gegenüber einem Asylbewerber zu. Auch diese Regelung wird wegen des Fachkräftemangel derzeit kontrovers diskutiert. (leo)