Wer in Deutschland Asyl beantragt, darf erst nach mehreren Monaten arbeiten – oder wenn der Antrag anerkannt wurde. Foto: dpa/Felix Kästle

Städte und Gemeinden fordern, dass Asylbewerber mit guten Bleibeperspektiven schneller arbeiten dürfen. Doch wie ist das eigentlich jetzt? Und was ist dazu geplant? Ein Überblick.

Wer in Deutschland Asyl beantragt, darf hier nicht sofort arbeiten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat nun gefordert, das zu ändern. Doch was gilt überhaupt aktuell? Was wird gefordert? Und was ist geplant? Ein Überblick.

Was gilt jetzt? Grundsätzlich gilt: Wenn man als Asylberechtigter oder als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt ist, bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis und darf sich einen Job suchen. Bis zur Anerkennung oder zur endgültigen Entscheidung können allerdings Monate, manchmal Jahre vergehen. Wer als Asylbewerber noch auf eine Entscheidung wartet, darf nur arbeiten, wenn er eine Erlaubnis dazu hat. Die kann die zuständige Ausländerbehörde nach frühestens drei Monaten erteilen, die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung zustimmen. Auch Geduldete – also Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber rechtlich nicht abgeschoben werden dürfen – können nur arbeiten, wenn sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben. Das ist für sie nach frühestens sechs Monaten möglich.

Die Regeln klingen komplex – und sind sogar noch komplizierter, wenn man sich die Details anschaut. Wenn man zum Beispiel noch in einer Aufnahmeeinrichtung wohnt, dauert es länger, bis man eine Arbeitserlaubnis erteilt bekommen kann. Wer in solchen Einrichtungen wohnen muss, hängt wiederum von verschiedenen Kriterien ab, zum Beispiel dem Status der Anerkennung oder der familiären Situation. Hinzu kommt: Wer aus einem Land kommt, das als sicherer Herkunftsstaat gilt, bekommt keinen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Dazu zählen aktuell zum Beispiel Albanien, Ghana und Serbien.

Was wird gefordert? Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat nun gefordert, Asylbewerbern schon eher eine Arbeitserlaubnis zu geben, falls sie Aussicht auf eine Anerkennung haben. „Der DStGB spricht sich dafür aus, dass Geflüchtete mit Bleibeperspektive von Anfang an arbeiten dürfen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“. Unterstützung erhält Landsberg aus der SPD-Fraktion im Bundestag. Deren migrationspolitische Sprecherin Rasha Nasr begrüßte den Vorschlag. Sie sagte unserer Redaktion: „Wir legen Menschen, die zu uns flüchten, zu viele Steine in den Weg, wenn es darum geht, hier ein selbstbestimmtes Leben zu führen und eine langfristige Perspektive aufzubauen.“ Ein Spurwechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in einen dauerhaften Aufenthaltstitel müsse schneller gewährleistet werden. „Wenn Menschen zu uns flüchten und bereit sind, trotz Trauma, ein neues Leben bei uns zu beginnen, dann sollen sie dafür auch alle Chancen von uns bekommen“, so Nasr. Dazu gehörten schnelle Zugänge zu Sprach- und Integrationskursen sowie zum deutschen Arbeitsmarkt. Ein anderer Vorstoß kam bereits vor einiger Zeit aus der Union. Im Gespräch mit unserer Zeitung hatte sich Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, für eine „gemeinnützige Dienstpflicht“ für anerkannte Asylbewerber ausgesprochen – also für diejenigen, deren Schutzstatus schon bestätigt wurde und die somit regulär arbeiten dürfen. In einem Konzept dazu hieß es: „Für erwerbsfähige, jedoch nicht erwerbstätige Menschen mit rechtskräftig festgestelltem Schutzanspruch sollten verpflichtende, gemeinnützige Tätigkeiten in Kommunen, sozialen Einrichtungen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge Teil des Integrationsprogramms werden.“

Was ist geplant? Die Bundesregierung hat in dieser Legislatur bereits ein Migrationspaket verabschiedet. Das ermöglicht es Geduldeten, die bereits länger in Deutschland leben, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Damit können sie regulär arbeiten. Außerdem ist ein zweites Migrationspaket angekündigt, das sich allerdings seit mehreren Monaten verzögert. Die Zeitung „Welt am Sonntag“ berichtete Anfang September über einen Referentenentwurf für das Vorhaben. Darin sollen auch Regeln vorgesehen sein, die es Asylbewerbern und Geduldeten ermöglichen, einfacher arbeiten zu dürfen. Bis Redaktionsschluss antwortete das Bundesinnenministerium nicht auf die Anfrage dazu, die unsere Redaktion gestellt hatte.