Der Fall Porsche belegt überdeutlich den Reformbedarf bei der Betriebsratsvergütung. Der Gesetzgeber muss rasch handeln, um die Unruhe nicht immer größer werden zu lassen, meint Matthias Schiermeyer.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass Strafrechtler und Arbeitsrechtler eine fundamentale juristische Auseinandersetzung auf dem Rücken Tausender engagierter Betriebsräte und ihrer Arbeitgeber austragen. Diesen Schluss legt der Kurswechsel des Bundesgerichtshofs gegenüber der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bezüglich der Vergütungen nahe. Ursprünglich sollte das Betriebsverfassungsgesetz eine Benachteiligung von freigestellten Betriebsräten verhindern – nun wird es endgültig als Begrenzung nach oben interpretiert. Obwohl mit hoher Kompetenz und Verantwortung versehen, können sich die Betroffenen demnach gehaltsmäßig nicht mehr angemessen entwickeln.
Exorbitante Vergütungen auf Top-Managerniveau wie einst bei VW sind inakzeptabel – sie haben das Geschmäckle der Käuflichkeit. Doch bei Porsche geht es lediglich um eine Aufwertung der Betriebsräte im Tarifbereich. Daher erscheint das radikale Vorgehen des Unternehmens reichlich überzogen. So wirkt sich die BGH-Entscheidung desaströs aus: Viele Arbeitgeber erkennen nicht mehr, ob sie mit ihrer Praxis noch auf dem Boden des Gesetzes stehen und kürzen überstürzt die Bezüge der „Co-Manager“. Derweil überdenken schon Arbeitnehmervertreter ihre berufliche Zukunft, um nicht beim Gehalt in der Sackgasse zu landen.
Bundesarbeitsminister Heil muss Versäumtes nachholen
Seit vielen Jahren besteht Reformbedarf. Betriebsräte sollten wie jeder Beschäftigte gemäß ihrer auf Dauer ausgeübten Tätigkeit, Qualifizierung, Erfahrung und Verantwortung vergütet werden. Nun wächst der Druck auf Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, das Versäumte nachzuholen. Viel Zeit bleibt ihm nicht, um die Wogen wieder zu glätten und endlich Rechtssicherheit herzustellen.