Ein Mann hat das Unternehmen, für das er arbeitet, um Hunderttausende betrogen. Foto: dpa

Ein Mann hat sich mit gefälschten Zeugnissen einen Job erschlichen und dann seinen Arbeitgeber abgezockt. Dafür muss der 29-Jährige jetzt ins Gefängnis.

Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart hat einen Versicherungskaufmann wegen Untreue, Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 29-jährige Angeklagte hatte vor der 8. Strafkammer ein Geständnis abgelegt. Darin hatte er allerdings dem Staatsanwalt in einem Punkt widersprochen. Ja, er habe seinen Arbeitgeber betrogen. Aber nein, er habe sich die Stelle bei der Versicherungsgesellschaft mit der Filiale in Stuttgart-Weilimdorf nicht erschlichen, um zu betrügen.

Es sei einfach schlecht gelaufen, sagt der gebürtige Karlsruher. Im Juli 2014 war er vom Amtsgericht Karlsruhe mit einem Strafbefehl belegt worden, weil er schon damals seinen Arbeitgeber, ebenfalls ein Versicherungsunternehmen, um knapp 6000 Euro betrogen hatte. Danach habe er sich etliche Male bei anderen Versicherern um einen Job beworben – ohne Erfolg. „Ich habe nur Absagen bekommen“, so der 29-Jährige. Also sei er auf die Idee gekommen, seine Bewerbungsunterlagen ein wenig „auszuschmücken“, wie er es nennt.

Erster Betrug schon nach wenigen Wochen

Gesagt, getan. Er fälschte zwei Arbeitszeugnisse. Unter anderem gab er an, er habe bei einem Münchener Unternehmen von 2006 bis 2009 gearbeitet. Tatsächlich war er dort kaum ein Jahr lang beschäftigt. „Und plötzlich flatterten mir drei Vorstellungstermine ins Haus“, so der Versicherungskaufmann. Schließlich schloss er einen Arbeitsvertrag mit dem Versicherer in Stuttgart mit Beginn Anfang Juni 2014 ab. Kaum vier Wochen später wurde er seinem Arbeitgeber schon das erste Mal untreu.

Als Kundenberater im Innendienst und später als Mitarbeiter im Prozessmanagement verfügte er über eine Einzelvollmacht in Höhe von 50 000 Euro. In Absprache mit einem Kollegen konnte er über Auszahlungen von bis zu 100 000 Euro entscheiden. Bei dem 29-Jährigen kamen beispielsweise sogenannte Postrückläufer auf den Tisch. Entweder waren Begünstigte verzogen oder verstorben. Er musste dann herausfinden, wohin die Zahlung zu gehen hatte. Durch geschickte Manipulationen leitete er solche Zahlungen auf eines seiner fünf Koten um. Oder er fingierte Zusatzleistungen für Versicherungskunden, die er sich selbst ausbezahlte.

150 000 Euro Schadenswiedergutmachung

In der Zeit von Juni 2014 bis Mitte November 2015 zweigte er so knapp 330 000 Euro ab. Dafür fälschte er Schreiben von Kunden inklusive der Unterschriften, um auch das Plazet seines Kollegen zu bekommen. Anfang Februar dieses Jahres fiel der fortgesetzte Schwindel auf, der Mann wurde festgenommen.

„Ich habe die Arbeitsstelle nicht angenommen, um Bockmist zu bauen“, beteuert der Angeklagte. Er sei aber damals schon ziemlich „tief im Glückspiel“ drin gewesen. Dazu sei eine Zahnarztrechnung fällig geworden und sei ein Autokauf schiefgelaufen. Die Tatsache, dass er eine Zeit lang parallel mit zwei Frauen liiert war und so zwei Wohnungsmieten zu zahlen hatte, habe es auch nicht leichter gemacht. „Ich bereue sehr, was ich getan habe“, sagt der 29-Jährige. Er wolle den Schaden unbedingt wiedergutmachen. Das bereite ihm schlaflose Nächte in der Zelle.

Der Staatsanwalt beantragt drei Jahre und vier Monate Gefängnis. Schließlich sei der Angeklagte einschlägig vorbestraft. Verteidiger Achim Wizemann sagt, man könne dieses Mal noch eine bewährungsfähige Strafe verhängen. Sein Mandant habe bereits seine Konten geplündert und alles verkauft, was nicht niet- und nagelfest sei. So seien rund 150 000 Euro an Schadenswiedergutmachung zusammengekommen.

Am Ende verurteilt die 8. Strafkammer den Mann zu drei Jahren Gefängnis. Der Schaden sei für eine Bewährungsstrafe einfach zu hoch.