Um die kleine Version von Pferden – Ponys – drehte sich der Prozess vor Gericht. Foto: dpa

Weil sie ihre zwei Pferde auf einem Reiterhof im Strohgäu vernachlässigt haben, sind eine Frau und ihr Partner jetzt verurteilt worden. Die Richterin zeigte ihr Entsetzen angesichts der Vernachlässigung offen.

Strohgäu - Die Fotos lassen keine Zweifel offen. Das Pony, etwa zwei Jahre alt, ist so dünn, dass die Knochen herausstehen. Das Auge ist entzündet und tränt, aus den Nüstern trieft der Sabber. Das ältere Tier, fünf bis acht Jahre alt, ist wohlgenährt, hat aber Fehlstellungen an zwei Hufen. Voller Würmer sind beide Ponys. Weil sie das Tierschutzgesetz missachtet haben, hat das Amtsgericht Ludwigsburg jetzt eine 38-Jährige und ihren Lebensgefährten, 52, aus Stuttgart verurteilt. Bei der Verhandlung wurde deutlich: Tierhalter müssen sich nicht nur um ihre Schützlinge kümmern, sondern im Zweifel auch die Behandlung von Ärzten hinterfragen.

Die Eigentümerin der Ponys, die bis Ende Mai 2017 auf einem Reiterhof im Strohgäu untergebracht waren, muss 8800 Euro zahlen und darf drei Jahre lang Pferde weder besitzen noch betreuen. Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 16 500 Euro und ein Tierhaltungsverbot über vier Jahre. Weil die 38-Jährige schwer krank war, versorgte der 52-Jährige die Ponys. Auch kümmerte er sich um die angeborene Huf-Fehlstellung. Mehr schlecht als recht, wie sich herausstellte: Die Zeugen, darunter mehrere Tierärzte und ein Hufbeschlagschmied, hätten die „erheblichen und länger andauernden Schmerzen und Leiden“ der Ponys glaubhaft dargelegt, sagte die Richterin Verena Sennwitz bei der Urteilsverkündung. Der Gutachter sprach bei dem abgemagerten Pony sogar von „Todesgefahr“. Bei der Abholung wog es noch 50 Kilo.

„Erschreckender Zustand“ der Tiere

Eine anonyme Anzeige an Heiligabend 2016 machte das Veterinäramt des Landratsamts auf die vernachlässigten Tiere aufmerksam. Bei einer unangemeldeten Kontrolle im neuen Jahr sei ihr das junge Pony sehr mager und apathisch erschienen, sagte die Amtstierärztin vor Gericht. „Ich konnte die Knochen tasten. Es zeigte auch Ausfluss aus Auge und Nase.“ Das andere Pony habe seine Mähne ständig an der Box gerieben. Am Telefon habe die Angeklagte versichert, dass die Mängel bekannt und in Behandlung seien. Bis Ende Mai hatten vier Tierärzte nach den Ponys geschaut. Doch die Angeklagte hat nie Behandlungsnachweise an das Landratsamt geschickt.

Im Mai wurde das Paar wieder angezeigt. Diesmal von einer Bekannten sowie der Tochter des 52-Jährigen, die die Ponys versorgt hatte, als das Paar im Urlaub war. Die Bekannte sagte, sie sei auf Anraten aus Reiterkreisen auf den Hof gefahren. „Der Zustand der Tiere war erschreckend.“ Bei einem Gespräch mit den Angeklagten sei sie auf Unverständnis gestoßen, im Mai sei es den Ponys noch immer schlecht gegangen.

Die Amtstierärztin untersuchte die Ponys daraufhin. Dabei diagnostizierte sie eine „hochgradige Abmagerung und Verwurmung“ – der Grund für den Gewichtsverlust. Die Fehlstellung der Hufe sei nicht ausreichend behandelt worden. „Wenn eine ärztliche Behandlung nicht den gewünschten Erfolg erzielt, muss der Halter dies prüfen“, meinte die Ärztin. Der Hufschmied hat nach eigener Aussage „noch nie eine solche Fehlstellung“ gesehen. Laut Gutachter hat die „unsachgemäße Hufpflege“ den Zustand des älteren Ponys verschlechtert. „Mir fehlen die Worte für die Art der Pflege. Das sind Kunstfehler“, sagte er. Professionelle Hände wären nötig gewesen. „Bei dem stark geschwächten Pony bestand aus medizinischer Sicht eine Unterlassung der Fürsorge.“

Richterin: Selten so viel Uneinsichtigkeit erlebt

Die Richterin zeigte ihr Entsetzen offen. „Wie kann man das nicht sehen – oder sehen wollen? Sie finde es „krass“, wie wenig Ahnung die Halter von medizinischer Versorgung hätten. Trotz der Mängelliste der Behörde habe das Paar nichts getan. Verständnislos reagierte Sennwitz auch auf die Sturheit der Angeklagten. Selten habe sie so viel Uneinsichtigkeit erlebt.

Dem Urteil am späten Mittwochabend gingen zwei zähe Verhandlungstage voraus. Mit zehn Zeugen und einer Angeklagten, die viel fragte, diskutierte, andere unterbrach und Zeugen wie Staatsanwalt der Lüge bezichtigte. Mehrfach betonte sie, von den Schmerzen der Ponys erst kurz vor deren Abholung erfahren zu haben. „Ich kann nichts zugeben, was mir nicht bewusst war.“ Ähnlich äußerte sich ihr Partner. „Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und mir nichts vorzuwerfen. Egal was passiert, ich mache weiter.“ Die Verteidigung kündigte Berufung an.