Um Ponys dreht sich der Prozess vor dem Gericht. Foto: virgonira/Adobe Stock

Ein Paar soll zwei Pferde vernachlässigt haben. Die beiden sind wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Der Prozess vor dem Amtsgericht entwickelt sich zäh.

Strohgäu - Die Vorwürfe der Anklage hören sich schwerwiegend an: Eine 38 Jahre alte Frau und ihr 52 Jahre alter Lebensgefährte sollen sich nicht genügend um zwei Ponys gekümmert haben. Die Tiere, die zuletzt in einem Stall im Strohgäu standen, wurden ihnen deshalb von der Veterinärbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg weggenommen. Beide Personen, die in Stuttgart leben, wurden angezeigt und bekamen Strafbefehle des Amtsgerichts. Weil sie diesen widersprachen, wird die Sache nun vor Gericht verhandelt. Zum Auftakt am Montag wurde die gesamte Komplexität sichtbar. Alleine die Vernehmung der beiden Angeklagten dauerte mit knapp drei Stunden ungewöhnlich lang.

Zehn Zeugen und ein Gutachter sollen dazu beitragen, den Sachverhalt aufzuklären. Unter ihnen sind allein drei Tierärzte. Die Richterin hat dazu insgesamt zwei Verhandlungstage anberaumt. Es geht letztendlich darum, wer die Verantwortung trug – die 38-Jährige oder ihr Lebensgefährte – der nach seinen Angaben eine Schulung über die Haltebedingungen für Pferde mitgemacht hat. Die Frau bezeichnete sich als deren Eigentümerin, der Mann sei für deren Versorgung zuständig gewesen – unter anderem, weil sie schwer krank war. Er hingegen sei täglich im Stall auf einem Pferdehof im Strohgäu gewesen.

Bei Kontrolle aufgefallen

Aufgefallen waren die später angeklagten Zustände an zwei Ponys bei einer Kontrolle der Veterinärbehörde des Landkreises, die wohl auf einem anonymen Hinweis beruhten. Das ältere der beiden Tiere, so die Anklage, habe Probleme an den Hufen, zudem Parasiten gehabt. Das jüngere Pferd, etwa zwei Jahre alt, sei hochgradig abgemagert gewesen. Es habe anhaltenden Hunger verspürt, sei deshalb körperlich geschwächt gewesen und habe über mehrere Monaten Leiden erdulden müssen. Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wurden die Angeklagten zur Verantwortung gezogen. Die Tierschutzbehörde hatte ihnen die Ponys Ende Mai 2017 weggenommen und zum Tierarzt bringen lassen.

Dieser sagte vor Gericht, der Zweijährige „sah aus wie ein altes Pferd“, er habe lebende Würmer ausgeschieden, sei in der Entwicklung deutlich zurückgeblieben, geschoren gewesen und habe kahle Stellen im Fell hinter den Ohren gehabt. Das etwa fünf Jahre alte Pony sei von Ernährung und Pflege in Ordnung gewesen. Es habe einen Schaden an zwei Hufen gehabt, einen sogenannten Sehnenstelzenfuß. Das ist eine Fehlstellung der Knochen an den Vorderbeinen. Das Tier sei nicht vernachlässigt oder verwahrlost gewesen, so der Tierarzt. Es habe Schritt gehen können und sei bis auf das Hufproblem gesund gewesen. Wegen dieses Schadens aber habe er Schmerzen an den Vorderfüßen gehabt. Die Blutanalyse habe keine lebensgefährlichen Werte ergeben.

Auf Sachkundenachweis hingewiesen

Die Angeklagte verwies darauf, ihr Lebensgefährte sei für die Tiere zuständig gewesen, was dieser auch nicht bestritt. Er habe täglich nach den Ponys geschaut und Helferinnen gehabt. Der Mann betonte, einen Sachkundenachweis für Pferdehaltung zu haben, bei Problemen habe er den Tierarzt kommen lassen. Der Technische Angestellte betonte, er habe auch Medikamente gegeben, die Boxen gemistet und mit dem Bauern das Füttern besprochen.

Seine Lebensgefährtin fiel durch ihr unkonventionelles Verhalten vor Gericht auf – so fiel sie anderen häufig ins Wort. Und sie war mit einem stummen Begleiter erschienen: einem Pony aus Stoff in Lebensgröße. Das ständig die Zuschauer angrinste. Die Verhandlung wird fortgesetzt.