Gedenken an die Opfer des Amoklaufs in Winnenden – vor Gericht wird weiter gestritten. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die letzte Hoffnung auf eine gütliche Einigung ist dahin, jetzt kommt es zum Prozess. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) hat das Angebot der Familie K. abgelehnt, der vom Landgericht Stuttgart angestrebte Vergleich ist damit geplatzt.

Stuttgart - Die letzte Hoffnung auf eine gütliche Einigung ist dahin, jetzt kommt es zum Prozess. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) hat das Angebot der Familie K. abgelehnt, der vom Landgericht Stuttgart angestrebte Vergleich ist damit geplatzt.

„Die Diskrepanz ist zu groß, wir sind dem Steuerzahler gegenüber rechenschaftspflichtig“, sagt UKBW-Sprecher Klaus-Peter Flieger. Der Vorstand habe das Angebot der Familie K. abgelehnt. Die Eltern von Tim K., der am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und anschließend sich selbst erschossen hatte, wollten der UKBW 70 000 Euro in auf mehrere Jahre gestreckten Raten bezahlen. Die Unfallkasse macht dagegen mehr als eine Million Euro für die Heilbehandlung von Angehörigen der Opfer und von Verletzten geltend. Vor der 15. Zivilkammer des Landgerichts hatte die Kasse diese Forderung zweimal heruntergeschraubt. Am Ende sprach der Anwalt der Kasse von 200 000 bis 250 000 Euro.

Das Gericht schlug schließlich vor, die Eltern des 17-jährigen Todesschützen sollten 130 000 Euro auf zehn Jahre bezahlen. Das war der Familie K. zu viel. Die von den Eltern gebotenen 70 000 sind der UKBW zu wenig. Am 29. Mai wird die 15. Zivilkammer mitteilen, wie der Rechtsstreit über Schadenersatz nach dem Amoklauf weitergeht.

Winnenden und Familie K. haben sich geeinigt

Zuvor hatten sich die Stadt Winnenden und die Familie K. vor der selben Zivilkammer geeinigt. Die Eltern von Tim K. zahlen mit Hilfe ihrer Versicherung 400 000 Euro an die Stadt, womit deren Ansprüche abgegolten sind. Ursprünglich wollte die Stadt mehrere Millionen für den Umbau der Albertville-Realschule, wo Tim K. seinen verheerenden Amoklauf begonnen hatte. Die Angehörigen der Opfer hatten zudem von der Haftpflichtversicherung der Familie K. zwei Millionen Euro ausgeschüttet bekommen. Das war möglich geworden, weil die Stadt Winnenden ihre Ansprüche vorerst zurückgestellt hatte.

Der Amoklauf wird aller Voraussicht nach auch noch das Landgericht Heilbronn beschäftigen. Jörg K. strengt eine Klage gegen die Jugendpsychiatrie in Weinsberg an. Dort war Tim K. vor seiner Wahnsinnstat ambulant behandelt worden. Jörg K. sagt, die Therapeuten hätten die Gefahr, die von seinem Sohn ausging, erkennen können. In einer der Sitzungen soll Tim K. von Tötungsfantasien und von „Hass auf die ganze Welt“ gesprochen haben.