Eine von 80 toten Reiherenten schwimmt im östlichen Hafenbecken in Überlingen. Foto: dpa

Rund um den Bodensee sind bisher etwa 80 Fälle des Virustyps H5N8 nachgewiesen worden, allerdings nur an Wildtieren. Agrarminister Peter Hauk (CDU) will das Übergreifen auf Geflügelbetriebe verhindern und hat eine Stallpflicht für die Region verhängt.

Konstanz - Die Vogelgrippe des gefährlichen Typus H5N8 ist jetzt auch bei Wildvögeln am Bodensee zweifelsfrei nachgewiesen worden. Am westlichen Bodenseeufer bei Konstanz und an vier weiteren Orten zwischen Radolfzell und Friedrichshafen sind bisher 46 tote Reiherenten gefunden worden. Ebenso bestätigten Österreich und die Schweiz einige Dutzend Fälle. Schon in den vergangenen Tagen war die Krankheit bei Hausgeflügel und bei wilden Wasservögeln in Ungarn, Kroatien, Polen und zuletzt in Plön in Schleswig-Holstein ausgebrochen. Thomas C. Mettenleiter, der Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, sagte am Mittwoch: „Wir sehen eine Epidemie in der Wildvogelpopulation.“

Das Institut betont, dass sich Menschen weltweit noch nie mit diesem Typ der Vogelgrippe angesteckt hätten. Dennoch könne eine Empfänglichkeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Konstanzs Landrat Frank Hämmerle bat die Menschen am Bodensee deshalb, keine toten Vögel anzufassen; auch Hunde sollten keinen Kontakt zu den eingegangenen Enten bekommen.

Baden-Württemberg, Schweiz und Österreich agieren gemeinsam

Agrarminister Peter Hauk (CDU) hat sich am Mittwoch in Konstanz ein Bild der Lage gemacht und anschließend dort im Landratsamt die Öffentlichkeit informiert. Bei einer telefonischen Konferenz hätten sich Baden-Württemberg, Österreich und die Schweiz am Morgen auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, sagte Hauk. Zentrales Ziel sei es jetzt zu verhindern, dass das Virus auf Geflügel in landwirtschaftlichen Betrieben oder bei privaten Haltern übergreife.

Rund um den See gilt deshalb von sofort an ein Verbot der Freilandhaltung für Puten, Enten, Hühner und alle weiteren Vögel, und zwar im Abstand von 1000 Metern zum Ufer. Das sei ausreichend, sagt der Experte im Ministerium, Gerhard Kuhn. Betroffen seien davon etwa 150 Betriebe mit zusammen 2200 Tieren; größere gewerbliche Betriebe gebe es in diesem Streifen nicht, erläuterte Hauk. Daneben müssen die Halter einige Sicherheitsmaßnahmen einhalten, etwa, dass Schutzkleidung nach Gebrauch entsorgt oder desinfiziert werden muss. Diese Regeln gelten auch in einem Abstand von 500 Metern entlang des gesamten Rheins bis Mannheim. Erkrankte Tiere wurden dort aber noch nicht gefunden. Bei der Vogelgrippe, die vor wenigen Tagen in einem Tierpark in Mannheim entdeckt worden war, hatte es sich um eine weniger gefährlichere Variante gehandelt.

Landrat Hämmerle betont, dass man Erfahrung mit der Situation habe

„Bisher sind eher Zugvögel betroffen, die aus Russland oder Skandinavien zu uns kommen“, sagte Hauk. Solange dies so sei, würden die Maßnahmen ausreichen: „Ansonsten ändern wir dies kurzfristig“, sagte Peter Hauk. Es gebe einen Krisenstab im Stuttgarter Ministerium, am Bodensee sei eine Hotline geschaltet. In Schleswig-Holstein wurde die Stallpflicht dagegen für das gesamte Bundesland ausgesprochen.

Landrat Frank Hämmerle erinnerte an die Vogelgrippe des Jahres 2006; damals habe es sich um den Typ H5N1 gehandelt, der auch schon auf den Menschen übergesprungen sei. Die Situation sei damals deutlich angespannter gewesen. Viele Bürger hätten sich privat das Medikament Tamiflu besorgt, die Landesregierung habe für die Hälfte der Einwohner das Medikament gekauft. Schon damals hätten er und Hauk in der Verantwortung gestanden. „Wir haben also schon Erfahrung, und wir haben bewährte Konzepte“, sagte Hämmerle. Die Maßnahmen sind im Sinne des Bundesforschungsinstituts. Direkte und indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln sollten vermieden werden, heißt es dort.

Der Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg begrüßt die Stallpflicht in der betroffenen Region. „Wir wünschen uns das sogar“, sagte der Geschäftsführer Klaus-Peter Linn am Mittwoch. Der Vogelgrippe-Virus sei in Wildpopulationen latent vorhanden. „Da brauchen wir so viel Schutz wie möglich.“ Für die Betriebe mit Hühnern sei dies auch ökonomisch wichtig: Nur bei einer behördlich angeordneten Stallpflicht dürften Eier aus Freilandhaltung für eine beschränkte Zeit weiter als solche verkauft werden.

Die großräumige Verbreitung könnte mit dem Vogelzug zu tun haben

Noch gibt es keine sicheren Erkenntnisse zu den Übertragungswegen. Bei einer Infektion 2014/15 hatte sich laut Thomas C. Mettenleiter gezeigt, dass die großräumige Verbreitung des Virus mit den Zugvögeln zu tun hatte. Im Moment könnte es sich ähnlich darstellen, da viele Zugvögel derzeit zum Überwintern an den Bodensee kommen. Auffällig sei, dass Reiherenten stark betroffen und offenbar hochempfänglich für das Virus sind: „Wir vermuten aber, dass andere Arten, die das Virus unerkannt tragen oder weniger darunter leiden, die Einschleppung bewirkt haben.“ Denkbar sei aber auch, so Gerhard Kuhn vom Agrarministerium, dass das Virus latent in Vögeln am Bodensee vorkomme.

Nach Angaben des Instituts gibt es zudem Anhaltspunkte für eine Veränderung des Virus. Beim letzten H5N8-Ausbruch in Deutschland vor zwei Jahren waren bei Wildvögeln keine stark krankmachenden Varianten entdeckt worden. Das Virus habe sich also wohl verändert, vermutet Gerhard Kuhn. Es sei deshalb nicht völlig auszuschließen, dass es weiter mutiere und irgendwann auch auf den Menschen übertragen werden könnte.