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Ist ein 475-Jahr-Jubiläum Grund zum Feiern? Ein bisschen schon, sagt sich die Landeskirche in Württemberg und lädt am 16. Mai zu einem Festgottesdienst in die Stuttgarter Stiftskirche ein.

Ist ein 475-Jahr-Jubiläum Grund zum Feiern? Ein bisschen schon, sagt sich die Landeskirche in Württemberg und lädt am 16. Mai zu einem Festgottesdienst in die Stuttgarter Stiftskirche ein. Dort war genau 475 Jahre zuvor der erste evangelische Gottesdienst im Herzogtum Württemberg gehalten worden.

Luthers Gedanken von einer Erneuerung der Kirche und der Gesellschaft hatten schon einige Jahre früher den Südwesten erreicht - 1522 trat Schwäbisch Hall zum neuen evangelischen Glauben über, weitere freie Reichsstädte wie Esslingen, Heilbronn, Reutlingen und Ulm folgten. Auch im Herzogtum Württemberg fand die neue Lehre Anhänger. Doch die habsburgisch-österreichische Verwaltung hielt zur katholischen Kirche. 1534 kehrte Herzog Ulrich, der 1519 nach Auseinandersetzungen mit dem Kaiser geflüchtet war und sich angeblich auch eine Weile in der Nebelhöhle versteckt hatte, unterstützt von Kräften, die teils eine Reformation nach dem Vorbild Luthers, teils nach dem von Zwingli in Zürich anstrebten. Mit dem Lutheraner Erhard Schnepf und dem Reformierten Ambrosius Blarer holte Ulrich Vertreter beider Strömungen in sein Land. Ihnen gelang es, Formen für Kirche und Gottesdienst zu finden, die für beide Strömungen annehmbar waren.

Mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 erhielten die Territorialherren das Recht, die Konfession auf ihrem Gebiet ohne Rücksicht auf den Kaiser festzulegen. Das eröffnete Ulrichs Nachfolger Herzog Christoph den Weg, zusammen mit Johannes Brenz seinen Staat und seine Landeskirche ausbauen. 1559 entstand die Große Kirchenordnung, die das kirchliche und politische Leben Altwürttembergs bis ins 20. Jahrhundert prägte. Mehr darüber zeigt vom 15. Mai bis zum 24 Juli eine Ausstellung in der Stuttgarter Schlosskirche.

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